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Ist die Widerspruchslösung die Lösung? Ein Pro und Contra zum Thema Organspende

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Von: Ursula Rüssmann, Karin Dalka

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Jedem und jeder kann zugemutet werden, sich mit einer Organspende nach dem Tod zu befassen. Oder: Was ist das für ein Staat, in dem ich mir nicht mehr selbst gehöre? Unser Pro und Contra zum Thema Widerspruchslösung.

Pro Widerspruchslösung: Mehr Kranke können gerettet werden

Neun von zehn Bürgern können sich laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vorstellen, im Notfall ein Spenderorgan anzunehmen. Das ist auch unser gutes Recht: als Kranke die bestmögliche Behandlung zu bekommen – und das kann eben eine Organtransplantation sein. Wunderbarerweise sehen denn auch 84 Prozent eine Organspende nach ihrem Tod positiv.

Der Wille ist also da, beizutragen zu einem System, das auch mir selbst zugutekommen kann. Dass dieser Wille bis heute nicht in wirksames, Leben rettendes Recht gegossen wurde, ist ein katastrophales Politikversagen. Die Folge: 1000 Tote jährlich, die vergeblich auf ein Organ gewartet haben (laut Experten sind es wahrscheinlich sogar viel mehr, denn viele Menschen werden gar nicht mehr gelistet, weil sie die lange Wartezeit nicht überleben würden); viele zehntausend Schwerstkranke bleiben ohne optimale Therapie; und noch mehr Eltern, Kinder, Partner leiden teils jahrelang mit den Angehörigen mit.

Organspende: Die Widerspruchslösung ist überfällig

Deshalb ist die Widerspruchslösung überfällig. Die beschlossenen Strukturreformen in den Kliniken werden die Spenderzahlen etwas verbessern, aber die Erfahrungen fast aller anderen Länder zeigen, dass die Widerspruchslösung hinzukommen muss, um wirklich heilsame Effekte zu erzielen. Das hat mit Nützlichkeitsdenken nichts zu tun und übergeht auch nicht das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen.

Denn es geht um ein System gegenseitiger Solidarität: Jedem und jeder kann zugemutet werden, sich mit einer Organspende nach dem Tod zu befassen – denn alle haben im Notfall die Chance auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Die Widerspruchslösung ist sogar das humanere Modell, sie garantiert denen, die sich einer postmortalen Spende verweigern, die gleichen (dann verbesserten) Chancen auf eine Transplantation wie Spendewilligen. Und Letztere können, anders als derzeit, sicher sein, dass ihr Wille im Fall ihres Hirntods nicht verloren geht.

Der Staat will sich keine Organe erschleichen 

Es ist bezeichnend, wie wenig dieser Aspekt der wechselseitigen Solidarität in der aktuell hitzigen Debatte zum Zuge kommt, wie verbissen manche Kolumnisten und Politiker – wenn auch teils in guter Absicht – allein die Perspektive potenzieller Spender einnehmen. Bei den Kritikern der Widerspruchslösung dominiert die Rhetorik des selbstbezogenen Gesunden, die eines unterschlägt: Es ist nachweislich viel wahrscheinlicher, dass ich oder ein mir naher Mensch einmal ein Spenderorgan brauchen, als dass wir zu postmortalen Organspendern werden. Denn der Hirntod ist sehr viel seltenerer als etwa Nierenversagen, Herzmuskelentzündungen und die wachsende Zahl teils organzerstörender Autoimmunerkrankungen. Wer dann noch, gegen alles seriöse medizinische Wissen, diffuse Zweifel sät, dass der hirntote Mensch wirklich tot sei, der muss so ehrlich sein, ein Verbot von Organspenden Hirntoter überhaupt zu fordern.

Die Widerspruchslösung ist kein Vehikel, mit dem sich der Staat Organe erschleichen will. Vielmehr verpflichtet sie ihn zu einer bisher nicht dagewesenen Aufklärungsanstrengung. Die etwa 70 Millionen von der Reform Betroffenen sollen drei Mal angeschrieben und die Bevölkerung ferner immer wieder auf unzähligen weiteren Wegen informiert werden. Ärzteschaft, Bildungs- und andere Institutionen sowie wir alle, die das Thema bewegt, werden mitziehen. Und wenn der Entwurf von Spahn/Lauterbach kommt, wird auch künftig kein Organ gegen den Willen der Angehörigen entnommen werden.

Die Widerspruchslösung wird nicht alle Kranken retten können – aber deutlich mehr als das jetzige Recht. Denn in ihr liegt vor allem eine große Chance: dass Organspende demnächst in aller Munde ist, als willkommenes Netz für jede und jeden.

Von Ursula Rüssmann

Contra Widerspruchslösung: Übergriffig

Was ist das für ein Staat, in dem ich mir nicht mehr selbst gehöre? In dem ich mir das Verfügungsrecht über meinen Körper nur mit einem erklärten Nein zurückholen kann? Was kommt als Nächstes?

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als sei alles längst gesagt. Falsch. Die Debatte, so wie sie bisher im politischen Raum geführt wurde, ist auffallend unterbelichtet. Das zeigt sich zuallererst daran, dass viele Befürworter der Widerspruchslösung geradezu mantra-artig mit scheinbar eindeutigen Zahlen sowie Vergleichen mit Nachbarländern argumentieren: Demnach verspricht angeblich nur der Gesetzesvorschlag von Gesundheitsminister Jens Spahn eine signifikant höhere Zahl von Transplantationen. Für manche seiner Unterstützer erübrigt sich damit jede weitere Diskussion. So einfach, so unterkomplex.

Organspende: Mehrdeutigkeiten werden ausgeblendet

Wo Zweifel an der Interpretation von Zahlen keinen Platz haben, drängt sich der Verdacht auf, dass dieses diskursive Muster auf Wunschdenken beruht. Stark, mächtig – und verständlich. Denn es entsteht aus der allerbesten Absicht, Leben zu retten und Leid zu lindern. Das Fatale daran ist: Es simplifiziert Grenzfragen des Lebens oder stellt sie erst gar nicht. Es blendet Mehrdeutigkeiten aus. Es überdehnt den Begriff der Spende. Und es verharmlost in erschreckender Weise die Folgen des angestrebten Paradigmenwechsels für das Verhältnis von Individuum und Staat.

Bei der Organspende richtet sich der Blick natürlich zuerst auf die Not des Schwerkranken. Es geht aber auch um die Würde und die körperliche Integrität (auch postmortal) des potenziellen Spenders. Zentral, aber zu wenig beachtet, ist da die Frage: Wie verändert sich das Sterben eines Menschen, der bereit ist, seine Organe zu spenden? Dazu erläuterte Stephan Salm, Chefarzt und Medizinethiker, kürzlich in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Die Widerspruchslösung schließt ein, dass jeder als potenzieller Organspender die Fortsetzung einer für ihn nicht nützlichen Behandlung vor dem Tod zu ertragen bereit sein soll.“ Als Beispiele nannte er eine maschinelle Beatmung, eine Nierenwäsche oder bei Kreislaufversagen eine Kompression des Brustkorbes. Das dürfte nur wenigen bekannt sein. Salm wirft der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) „Irreführung durch Beschweigen“ vor.

Organspende: Die Menschen sind verunsichert und überfordert

Wie lässt sich der Wunsch, am Lebensende nicht einer Apparatemedizin ausgeliefert zu sein, mit einer Organspende in Einklang bringen? Wann kollidieren Patientenverfügung und Spendenbereitschaft? Wie werden meine Angehörigen mit der Situation umgehen? Solche Fragen verunsichern viele Menschen und überfordern sie. Ihre verdrängten Ängste sind keineswegs banal. Und niemand darf sie mit der lapidaren Bemerkung abtun, ein erklärtes Nein sei jedem Menschen zuzumuten, der eine Organspende ablehnt. Wer einerseits beklagt, dass Menschen den letzten Fragen ausweichen, darf nicht andererseits genau darauf setzen: dass sie schon nicht widersprechen werden, wenn sie der Staat vereinnahmt. Das ist unredlich.

Denken wir die Dinge zu Ende: Was ist das für ein Staat, in dem ich mir nicht mehr selbst gehöre? In dem ich mir das Verfügungsrecht über meinen Körper nur mit einem Widerspruchsakt, einem erklärten Nein, zurückholen kann? Was kommt als Nächstes? Noch hält der Datenschutz, aber der Weg zur kollektiven Spende von hochsensiblen Patientendaten ist nicht weit. Es gibt im Hause Spahn erste Pläne für eine gigantische medizinische Datenbank. Alles für die Forschung und für das Ziel, Leben zu retten.

Die Organspende ist ein ganz besonderer Akt der Solidarität. Diese Form der Mitmenschlichkeit aus einem informierten freien Willen heraus verdient größten Respekt – und darf genau deshalb weder verordnet noch erschlichen werden.

Von Karin Dalka

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