Lauterbach in Verzug

Der Bundesgesundheitsminister sollte wie versprochen ein Gesetz vorlegen, damit Patientinnen und Patienten wissen, wer eine Arztpraxis besitzt. Der Kommentar.
Patientinnen und Patienten sollten wissen, wer Arztpraxen besitzt. Das tun sie aber nicht, weil es dafür noch kein Register gibt. Erst aber wenn man genau weiß, wie groß das Problem ist und wo es Praxismonopole gibt oder sie drohen, kann man etwas dagegen tun.
Auch die Politik hat die Gefahr erkannt. Das zeigt ein Bundesratsantrag der Länder Bayern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zu einem Regulierungsgesetz für Medizinische Versorgungszentren. Die sind mit ihrer praxisbündelnden Wirkung das Vehikel für Spekulation mit Arztpraxen. Die hinter dem Antrag stehenden Länderregierungen umfassen ein breites Spektrum an Parteien von denen der Ampel über die CDU und CSU bis zu Freien Wählern. Ein Garant dafür, dass schnell das Richtige passiert, ist das freilich noch nicht.
Ende vorigen Jahres hat SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigt, in der Sache im ersten Quartal 2023 eine Gesetzesänderung vorzuschlagen. Das Quartal ist bald zwei Monate passé. Der Vorschlag liegt nicht auf dem Tisch. Es gibt auch kein neues Datum dafür.