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Politisch fragwürdig

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Stimmabgabe bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 in Bottrop.
Stimmabgabe bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 in Bottrop. © Thomas Goedde/Imago

Beim neuen Wahlrecht ist es möglich, dass die Gewinnerinnen und Gewinner von Wahlkreisen nicht ins Parlament einziehen. Welche Wählerinnen und Wähler sollen das verstehen?

Häufig geht es in der Politik um das nackte Eigeninteresse von Parteien. Selten allerdings wird das derart offen auf der Bühne ausgetragen wie beim Streit über das Wahlrecht.

Ausgerechnet bei diesem Kernthema der Demokratie schreiten plötzlich zwei politische Erzfeinde wie die CSU und die Linkspartei Hand in Hand. Beide geraten durch die Abschaffung der Grundmandatsklausel in größte Not, da sie befürchten müssen, bei der nächsten Wahl bundesweit weniger als fünf Prozent der Stimmen zu erzielen. Daher hängt ihr Wohl und Wehe davon ab, dass direkt geholten Mandaten großes Gewicht zukommt.

Die von den Ampelparteien beschlossene Wahlrechtsreform stuft die Bedeutung der Direktmandate aber deutlich herab. Es ist sogar möglich, dass die Gewinnerinnen und Gewinner von Wahlkreisen nicht ins Parlament einziehen. Welche Wählerinnen und Wähler sollen das verstehen?

Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe werden darüber zu entscheiden haben, ob das mit der Verfassung vereinbar ist. Es ist ungewiss, ob die Neuregelung als Verstoß gegen die „allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl“ gewertet wird. Doch selbst wenn das nicht geschieht: Politisch ist das neue Wahlrecht in jedem Fall fragwürdig.

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