Paragraf 218 muss fallen

Paragraf 218 widerspricht dem Menschenrecht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die eigene Fortpflanzung. Jetzt soll eine Kommission den umstrittenen Paragrafen bewerten.
Die Kommission zum Abtreibungsparagrafen 218 hat ihre Arbeit noch nicht aufgenommen, da melden Justizminister Buschmann und Familienministerin Paus schon ihren Anspruch auf dieses Thema an. Mit seiner Äußerung, die Kommission müsse ergebnisoffen arbeiten, spricht Buschmann eine Selbstverständlichkeit aus, markiert aber sein Revier damit. Paus hat hingegen schon deutlich gemacht, dass sie Paragraf 218 abschaffen würde.
Es gibt berechtigte Zweifel, ob die Abtreibungsregelung ins Strafrecht gehört. Paragraf 218 widerspricht dem Menschenrecht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die eigene Fortpflanzung. Er sollte gestrichen werden. Ohnehin werden fast alle Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach der gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsregel vorgenommen. Der Beratung unterzieht sich der weitaus größte Teil der Betroffenen aber vermutlich nur notgedrungen, um die Erlaubnis für den Abbruch zu erhalten. Das ist unwürdig. Eine Frau, die Rat sucht, wird ihn anhören, auch ohne dass ein Gesetz sie dazu zwingt. Bericht S. 7