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Kommentar
Nicht mutig genug
- vonSabine Hamacherschließen
Kinderrechte kommen zwar endlich ins Grundgesetz, aber leider nur angemessen und nicht vorrangig. Der Kommentar.
Zwei Adjektive: „angemessen“ und „vorrangig“. Bei den Verhandlungen darüber, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen, spielten sie als größter Streitpunkt zwischen Union und SPD eine wichtige Rolle. Horst Seehofer und Co. konnten die Diskussion für sich entscheiden, beide Seiten verständigten sich jetzt auf die Formulierung: „Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen.“
Was „vorrangig“ bedeutet hätte, ist klar; aber was heißt schon „angemessen“? Es ist eine sehr auslegbare und vage Beschreibung – und bleibt zudem hinter der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen zurück, die fordert, das Wohl des Kindes eben „vorrangig zu berücksichtigen“.
Mehr Klarheit und Mut hätten hier gut getan. Doch da war wohl die Sorge der Union davor, die Rechte der Eltern, der Kleinfamilie, könnten zu sehr geschwächt werden. Schade.
So weicht die Freude darüber, dass die Kinderrechte nach jahrelangem Gezerre nun wohl tatsächlich kurz vor dem Sprung in die Verfassung stehen könnten, bei näherem Hinsehen der Ernüchterung. Sollte es bei den geplanten Formulierungen bleiben, wäre dies kaum das angestrebte große Signal, sondern vor allem Symbolik. Da hätte man dann lieber doch noch länger verhandeln sollen.