Klage gegen Mindestlohn: Wenn die Kapitalseite für Armutslöhne kämpft

Unternehmen und Handwerk spielen laut mit dem Gedanken, gegen zwölf Euro Mindestlohn zu klagen. Die Drohung ist zynisch – aber sie passt ins System. Ein Kommentar.
Der Mindestlohn ist eigentlich eine ziemlich traurige Sache. Diese Aussage mag überraschen: Sorgt nicht die gesetzliche Untergrenze dafür, dass menschliche Arbeit wenigstens halbwegs würdig vergütet wird? Doch natürlich, das tut sie. Aber traurig ist, dass es den Mindestlohn überhaupt geben muss.
Seine Einführung im Jahr 2015 war ja nichts anderes als die Folge eines gar nicht erfreulichen Befunds: Die Tarifautonomie, gedacht als Instrument des gerechten Interessenausgleichs zwischen Arbeit und Kapital, hatte das Abspeisen von Millionen Menschen mit Armutslöhnen nicht verhindert. Der Übermacht der Kapitalseite hatten schwächer werdende und nicht gerade im Übermaß kämpferische Gewerkschaften zu wenig entgegenzusetzen.
Unternehmen und Handwerk erwägen Klage gegen Mindestlohn-Erhöhung
Nun bringen die Verbände von Unternehmen und Handwerk eine Verfassungsklage gegen die geplante Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro ins Gespräch. Das ist auf fast schon skurrile Weise zynisch: Das neuerliche Eingreifen des Gesetzgebers, argumentieren sie, gefährde die Tarifautonomie, weil sie die Festlegung der Mindestlohn-Höhe durch die Tarifparteien in der zuständigen Kommission unterlaufe. Das heißt: Der höhere Mindestlohn wird unter Berufung auf eben jene Tarifautonomie angegriffen, wegen deren Versagen die Untergrenze überhaupt eingeführt wurde.

Natürlich wissen Unternehmen und Handwerk, wie sie den gesetzlichen Mindestlohn ganz schnell überflüssig machen könnten: durch eine Bezahlung, die Vollzeit-Beschäftigte wenigstens über die Grenze der international verbindlich definierten Armutsgefährdung bringt. Das sind 60 Prozent des mittleren Lohns, und die werden mit den 10,45 Euro, die bisher für Sommer 2022 anvisiert waren, noch lange nicht erreicht – mit zwölf Euro gerade mal so. Für ein späteres Rentenniveau oberhalb der Grundsicherung reicht auch das noch nicht aus, dafür bräuchte es nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes 12,63 Euro pro Stunde.
Mindestlohn: Klage ist nicht verwunderlich
Ja, zynisch ist die Drohung der Kapitalseite mit einer Verfassungsklage vor diesem Hintergrund allemal. Verwunderlich ist sie allerdings nicht: Dass sie gegen einen Staat ankämpfen, der wenigstens die unwürdigsten Auswüchse kapitalistischer Wirtschaft abzumildern versucht, ist Teil des Systems, in dem wir leben. Nicht schön, aber wahr. (Stephan Hebel)