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Parität im Bundestag
Männliche Besatzung
- vonBascha Mikaschließen
Seit der Wahl 2017 sind noch nicht mal ein Drittel der Abgeordneten im Deutschen Bundestag weiblich: Ein Paritätsgesetz muss her! Der Kommentar.
Mal wieder ging es um die Gretchenfrage: Wie viel Gleichberechtigung darf’s denn sein hierzulande? Und mal wieder wird den Frauen geantwortet: Ihr habt doch schon den kleinen Finger, wollt ihr etwa mehr? Oder um es in den Worten der zweiten Frauenbewegung zu sagen – die weibliche Hälfte des Himmels steht noch immer unter männlicher Besatzung. So wie der Bundestag. Seit der Wahl 2017 sind noch nicht mal ein Drittel der Abgeordneten weiblich. Doch eine Klage wegen des mangelnden Frauenanteils hat das Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Allerdings: Gleichstellungsgegner:innen haben keinen Grund aufzutrumpfen. Denn die Verfassungsrichter:innen haben nicht darüber entschieden, ob ein Paritätsgesetz, das die Parteien zu quotierten Listen zwingt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Doch genau darum geht es. Wie wird der Gleichberechtigungsartikel des Grundgesetzes interpretiert? Muss die Politik für tatsächliche Gleichstellung sorgen? Ein Paritätsgesetz muss her, damit sich der Kampf an dieser Stelle erledigt. Politik dreht sich immer um die Verteilung von Ressourcen, von Macht und Einfluss. Jeder Versuch, in die bestehenden Herrschaftsverhältnisse einzugreifen und die Strukturen in den Parteien zu ändern, ist es wert – selbst wenn er scheitert. Auf zum nächsten!