Strafrecht: Kühler Kopf statt Rache

Eine niedrigere Altersschwelle würde Straftaten von Kindern nicht verhindern. Justizminister Buschmann hat daher Recht, wenn er den populistischen Forderungen nicht nachkommen will. Der Kommentar.
Kinder können, wenn in ihrem Leben etwas völlig aus dem Ruder läuft, grausam sein. Der Fall der beiden zwölf- und 13-jährigen Mädchen, die die gleichaltrige Luise getötet haben sollen, wühlt das Land auf.
Nun wird in digitalen Netzwerken nicht nur die Erschütterung geteilt. Erschreckend viele Menschen reagieren mit Rachegelüsten. Diese lassen sich politisch ausbeuten, und die AfD zögert nicht, das zu tun. Sie verlangt, die Grenze zur Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre herabzusetzen. Die Union zielt in die gleiche Richtung. Die Forderung wird nach jedem herausragenden Fall von Kinderkriminalität laut. Sie wird dadurch nicht richtiger.
Eine niedrigere Altersschwelle würde solche – zum Glück sehr seltenen – Taten nicht verhindern. Auch in Staaten mit einer niedrigeren Altersgrenze begehen Kinder schwere Delikte. Fachleuten sagen, dass die Rückfallgefahr sogar steigen würde, wenn Kinder mit älteren Straftäter:innen eingesperrt würden. Gefragt sind vielmehr die Jugendhilfe und in einigen Fällen auch die Kinderpsychiatrie.
Justizminister Marco Buschmann hat daher Recht, wenn er den populistischen Forderungen nicht nachkommen will. Die Konsequenzen sind viel mühsamer: Eltern, Lehrkräfte und Behörden müssen wachsam sein, wenn es Anzeichen für eine Eskalation der Gewalt gibt.