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Kommentar
Krieg in Afghanistan: Keine Frage des Rechts
- vonStephan Hebelschließen
Die Justiz kann sich der Logik des Krieges in Afghanistan nicht entziehen. Sie zu durchbrechen, wäre Aufgabe der Politik. Ein Kommentar.
Juristisch ist die Sache erledigt: Deutschland muss den Afghanen Abdul Hanan nicht entschädigen für den Tod zweier Söhne, die 2009 zu den Opfern des Bombardements von Kundus gehörten. Wie vorher schon der Angriffsbefehl des deutschen Offiziers Georg Klein, so hat jetzt auch die Aufarbeitung durch deutsche Behörden der höchstrichterlichen Rechtsprechung standgehalten.
Allerdings: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte nicht über die politische und moralische Sinnhaftigkeit eines Krieges zu urteilen, in dem dieser Vorfall nur eine von unzähligen Tragödien darstellt. Die Justiz kann sich der Logik dieses Krieges nicht entziehen. Sie zu durchbrechen, wäre Aufgabe der Politik.
Da sieht die Prognose düster aus. Das Urteil aus Straßburg sieht zwar bei der Aufarbeitung durch die deutschen Behörden keine strafbaren Versäumnisse. Aber an dem damaligen Versuch von Politiker:innen, das Ausmaß der Folgen zu vertuschen und herunterzuspielen, ändert das nichts.
Es ändert auch nichts daran, dass endlich eingestanden werden müsste, was oft auch nach 20 Jahren erfolglosen Kämpfens noch wie ein Tabu beschwiegen wird: Mit diesem Krieg ist Afghanistan nicht zu retten. Diese Erkenntnis gehört nicht in Gerichtssäle, sondern in Parlamente und Regierungen.