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Von: Andreas Schwarzkopf

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Demo vor dem Berliner Reichstagsgebäude vor dem Hintergrund der russischen Kriegsverbrechen.
Demo vor dem Berliner Reichstagsgebäude vor dem Hintergrund der russischen Kriegsverbrechen. © Annette Riedl/dpa

Auch wenn Strafanzeigen gegen mutmaßliche russische Kriegsverbrecher das Gräuel nicht stoppen, sollte auch auf juristischem Wege gegen sie vorgegangen werden. Ein Kommentar.

Die Strafanzeige beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine der ehemaligen Bundesminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gerhart Baum wird die Gräueltaten sicher nicht stoppen. Dennoch ist es richtig und wichtig auch auf juristischem Wege gegen die mutmaßlichen Kriegsverbrecher vorzugehen und dabei nicht nur auf den Autokraten Wladimir Putin und die Mitglieder seines Regimes abzuzielen, sondern auch auf einzelne Soldaten.

Immer mehr Berichte über die Kriegsverbrechen deuten daraufhin, dass zu viele Uniformierte auch ohne Befehl plündern und Zivilisten ermorden. Sie tun das, weil zum einen Putin der Ukraine das Existenzrecht abgesprochen hat und die Bevölkerung „entnazifizieren“ will. Von da aus ist es nicht weit bis zu dem Punkt, wo Soldaten den Ukrainerinnen und Ukrainern das Mensch-sein absprechen. Zudem bereichern sich viele Soldaten, weil sie erlebt haben, dass Oligarchen Ähnliches seit Jahren tun.

Dieses Fehlverhalten soll nicht ungestraft bleiben. Ob es zu Urteilen kommt, steht auf einem anderen Blatt. Doch Kriegsverbrecher denken immer, sie könnten nicht belingt werden. Radovan Karadzic beispielsweise sitzt aber inzwischen verurteilt im Gefängnis.

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