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Ukraine: Kein Zwei-Klassen-Recht unter Flüchtlingen

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Von: Ursula Rüssmann

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Geflüchtete aus der Ukraine fallen unter die Hartz-IV-Regeln. (Symbolbild)
Geflüchtete aus der Ukraine fallen unter die Hartz-IV-Regeln. (Symbolbild) © Frank Hammerschmidt/dpa

Kriegsvertriebene aus der Ukraine werden in Deutschland künftig besser unterstützt. Das muss auch für andere Flüchtlinge gelten.

Dass Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sondern unter die Hartz-IV-Regeln, ist ein Fortschritt. Erstens passt das Asylrecht nicht für Menschen, die durch einen Krieg vertrieben werden. Zweitens ist das Gesetz maßlos streng gefasst. Es verweigert Asylbegehrenden und Geduldeten nicht nur das Existenzminimum, sondern auch Grundrechte wie das auf Bewegungsfreiheit und adäquaten Gesundheitsschutz. Es be- und verhindert Integration.

Dazu wurde es ja 1993 beschlossen: Es sollte abschreckend auf Flüchtlinge wirken und so die hohen Asylzahlen senken helfen. Es gehörte zum Rollback, mit dem der Staat auf die wachsende rechtsextreme Gewalt antwortete.

Afghanistan, Syrien, Eritrea: Gleicher Leidensdruck – andere Gesetze

Der jetzige Schritt von Bund und Ländern ist damit mehr als eine Verschiebung der Kostenlast auf den Bund. Die hätte man auch anders regeln können. Mit ihm gesteht die Politik ein, dass das Asylbewerberleistungsgesetz untauglich ist, einer Flüchtlingsgruppe wirklich zu helfen. Aber sie produziert so ein Zwei-Klassen-Recht: hier Ukraine-Flüchtlinge, die Einheimischen weitgehend gleichgestellt werden. Dort Vertriebene aus Syrien, Eritrea, Afghanistan, mit gleichem Leidensdruck.

Es ist Zeit, auch ihnen ihre Würde wiederzugeben und das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen. (Ursula Rüssmann)

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