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Fall Gössner: Jedes Maß verloren

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Von: Eckhard Stengel

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Welch ein Kontrollwahn muss den Bundesverfassungsschutz in Köln befallen haben, dass er mit der Überwachung Gössners immer weitermachte? Erst als der Betroffene Klage erhob, beendete die Behörde die maßlose Überwachung.
Welch ein Kontrollwahn muss den Bundesverfassungsschutz in Köln befallen haben, dass er mit der Überwachung Gössners immer weitermachte? Erst als der Betroffene Klage erhob, beendete die Behörde die maßlose Überwachung. © Oliver Berg

Der Verfassungsschutz schaut links besonders genau hin, heißt es. Der Fall Gössner zeigt, welche absurden Ausmaße das annehmen kann. Der Kommentar.

Auf dem rechten Auge blind zu sein, wurde dem Verfassungsschutz schon häufiger vorgeworfen. Dafür schaut er umso genauer nach links. Ein besonders eklatanter Fall beschäftigte zuletzt das Bundesverwaltungsgericht. Mit klaren Worten bescheinigte es dem Bundes-Verfassungsschutz, dass dessen jahrzehntelange Beobachtung des Menschenrechtlers, Anwalts und Autors Rolf Gössner rechtswidrig war.

Soweit bekannt, wurde der parteilose Linke zwar nicht observiert oder abgehört; aber der Geheimdienst sammelte alles, was er über Gössners Publikationen oder Vortragsabende finden konnte.

Dass der Geheimdienst- und Polizeikritiker wegen seiner Auftritte im DKP-Umfeld verdächtig erschien, mag zu Zeiten des Kalten Krieges aus damaliger Geheimdienstlogik halbwegs erklärbar sein. Aber welch ein Kontrollwahn muss die Behörde befallen haben, dass sie damit bis 2008 immer weitermachte? Erst als Gössner durch eine eigene Anfrage davon erfuhr und Klage erhob, beendete die Behörde die maßlose Überwachung. Aber danach ging sie noch jahrelang durch die Instanzen, statt gleich nach dem ersten Urteil ihren Fehler einzusehen. Ein Trauerspiel!

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