Sondertribunal gegen Russland: Ein Signal setzen

Ein von der UN-Generalversammlung initiiertes Sondertribunal könnte sich mit der russischen Aggression befassen. Den Krieg würde das nicht beenden, aber es würde den Druck erhöhen. Der Kommentar.
Rechtlich scheint die Sache klar, moralisch sowieso: Wladimir Putin gehört vor Gericht. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine ist nicht zu entschuldigen. Die UN-Charta verdammt Angriffshandlungen. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) kann nicht nur wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen tätig werden, sondern auch wegen Aggressionsverbrechen.
Aber so einfach ist es eben nicht. Denn eine Anrufung des IStGH durch den UN-Sicherheitsrat wird Russland als dessen ständiges Mitglied blockieren. Deswegen ist eine zweite Variante ins Spiel gekommen: Ein von der UN-Generalversammlung initiiertes Sondertribunal könnte sich mit der russischen Aggression befassen. Das wäre zumindest ein Signal, dass das Völkerrecht auch für die gilt, die über Macht, Geld und Atomwaffen verfügen. Den Krieg würde das nicht beenden, aber es würde den Druck erhöhen.
Der Angriffskrieg muss juristisch bewertet werden – und zwar nicht nur in Fachaufsätzen. Das ist die Völkergemeinschaft nicht nur der Ukraine schuldig, sondern auch dem Völkerrecht – und damit sich selber.