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Streik am Montag: Berechtigte Forderungen

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Von: Alisha Mendgen

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In Nah- und Fernverkehr liegt das Gehalt vieler Beschäftigter im unteren und mittleren Bereich.
In Nah- und Fernverkehr liegt das Gehalt vieler Beschäftigter im unteren und mittleren Bereich. © Uwe Anspach/dpa

Die Forderungen von Verdi und der EVG sind berechtigt. Dass sich beide allerdings zusammentun und am gleichen Tag die Arbeit niederlegen, muss man infrage stellen. Ein Kommentar.

Tarifkonflikte sind vor allem in Zeiten der Inflation schwierig zu lösen. Und gerade wenn es um den Bereich des öffentlichen Dienstes und des Fernverkehrs geht, treffen Streiks die Bevölkerung hart. Das ist politisch von den Gewerkschaften genau so gewollt: Streiks sind auch eiskalte Machtdemonstrationen, die für die Betroffenen zwar ein massiver Eingriff in den Alltag, für die Beschäftigten aber das einzige Mittel sind, um Druck auszuüben.

Die Forderungen von Verdi und der EVG sind berechtigt. In Nah- und Fernverkehr liegt das Gehalt vieler Beschäftigter im unteren und mittleren Bereich. Die Inflation und massiven Preissteigerungen der Lebenshaltungskosten sorgen dafür, dass ein Teil der Belegschaft jeden Cent umdrehen muss. Geld am Ende des Monats zu sparen, ist in dieser Situation kaum noch möglich. Das ist nicht nur heutzutage ein Problem, sondern hat Auswirkungen auf die persönliche Vermögensbildung der kommenden Jahre. Ein Gehaltssprung, der die Inflation ausgleicht, ist mehr als angebracht.

Dass sich EVG und Verdi allerdings zusammentun und am gleichen Tag die Arbeit niederlegen, muss man infrage stellen, auch wenn es ihr Recht ist. Hinzu kommt: Die EVG ruft den Warnstreik sogar noch vor der zweiten Verhandlungsrunde aus.

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