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Kommentar
Am Ende zählt der freie Wille
- vonKarin Dalkaschließen
Leben darf nicht zum Zwang werden. Aber noch immer verbietet die Berufsordnung für Ärzt:innen die Sterbehilfe. Ein Kommentar.
Neuseeland, Österreich, Spanien: In immer mehr Ländern wird Sterbehilfe legalisiert. Die Einsicht setzt sich durch: Leben darf nicht zum Zwang werden. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht vor einem Jahr die Kriminalisierung der Suizidbeihilfe gekippt. Aber noch immer verbietet die Berufsordnung für Ärzt:innen die Sterbehilfe. Und noch immer blockiert Gesundheitsminister Jens Spahn stur den Zugang zu Natrium-Pentobarbital, das als sanftestes und sicherstes Mittel für einen Suizid gilt.
Abgeordnete aus allen Parteien wollen diese Blockade nun aufheben. Gut so. Der Staat tut auch gut daran, endlich ein Beratungsangebot zu finanzieren. Für Menschen, die aus freiem Willen ihr Leben beenden wollen und professionelle Unterstützung erwarten. Und für diejenigen, deren Blick auf Alternativen zum Suizid möglicherweise verstellt ist: psychisch Kranke oder Menschen, die unter mangelhafter palliativ-medizinischer Versorgung leiden.
Braucht es eine Beratungspflicht, um festzustellen, ob ein Wille zum Sterben frei ist? Mit zwei Gesetzentwürfen ist die Debatte über diese Kernfrage eröffnet. Am Ende muss maßgebend sein, was Karlsruhe festgestellt hat: Niemand, der sein Grundrecht auf einen selbstbestimmten Tod wahrnehmen will, muss sich rechtfertigen.