Corona und die Demokratie: Spahns Sonderrechte müssen beendet werden

Die Parlamente müssen die Corona-Krise endlich mitgestalten. Das gehört zum Kern der Demokratie. Der Leitartikel.
Es ist eine absurde Situation. In den vergangenen Tagen sahen sich zahlreiche Bundestagsabgeordnete genötigt, die Rolle des Bundestags zu verteidigen und mehr Rechte für die Parlamentarier zu verlangen. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble ließ daraufhin ein juristisches Gutachten anfertigen, das zum Fazit kommt: „Je intensiver und breiter wirkend der Grundrechtseingriff ist, desto höher muss die parlamentsgesetzliche Regelungsdichte sein.“
Man fühlt sich wie im falschen Film. Ja, möchte man rufen, das ist doch eine Selbstverständlichkeit! Die Gewaltenteilung ist der Kern unseres demokratischen Staates. Die gesetzgebende, die vollziehende und die Recht sprechende Gewalt sollen sich gegenseitig kontrollieren und dadurch die staatliche Macht begrenzen. Wenn man diese Prinzipien rechtfertigen muss, läuft etwas falsch in diesem Land. Daran tragen die Abgeordneten allerdings eine Mitschuld.
Dabei war es selbst im Rückblick richtig, wie die Politik im Frühjahr auf die Pandemie reagiert hat. Weil Deutschland nicht auf das Corona-Virus vorbereitet war, musste schnell reagiert werden, um beispielsweise genug Intensivbetten frei zu halten. Durch die vom Bundestag erklärte „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ hat Gesundheitsminister Jens Spahn die Möglichkeit bekommen, dringend notwendig Maßnahmen ohne Parlamentsbeteiligung (und ohne Zustimmung des Bundesrats) per Verordnung zu regeln. Daran ist nichts auszusetzen.
Spätestens im Frühsommer war allerdings klar, dass Deutschland die Pandemie zunächst im Griff hat. Gleichzeitig warnten praktisch alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, dass im Herbst eine heftige zweite Welle kommen werde. Aber was machte der Bundestag? Er ging in die Sommerpause, statt schon zu diesem Zeitpunkt die Gesetze so anzupassen, dass eine länger anhaltende Pandemie auch ohne Durchmarsch der Exekutive bewältigt werden kann. Denkbar wäre, eilbedürftige Maßnahmen nicht unter den Vorbehalt des gesamten Parlaments zu stellen, sondern damit lediglich einzelne Ausschüsse oder neu einzurichtende Gremien zu beschäftigen.
Fast noch wichtiger wäre aber gewesen, die sich zu diesem Zeitpunkt schon eingebürgerte Runde der Kanzlerin mit den Regierungschefs der Länder durch eine demokratisch legitimierte Form zu ersetzen. Dieser illustre Kreis, der bis heute weitreichende Beschlüsse für 80 Millionen Bürger fasst, ist nirgendwo im Grundgesetz oder den Landesverfassungen vorgesehen.
Der Einschätzung von Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth, es handele sich dabei um „klandestine Exekutivveranstaltungen, dann auch noch mit wahlkämpfenden MPs und unersättlichen Ministern“, beschreibt diese Konferenzen treffend.
Selbst Demokraten sind nicht davor gefeit, sich in dieser aus dem Gleichgewicht geratenen Gewaltenteilung einzurichten. Es überrascht also kaum, dass Spahn seine Vollmachten verlängern will und die Kanzlerin-Ministerpräsidenten-Runde keine Anstalten macht, ihre Macht zu teilen. Ohne lästige Parlamente regiert es sich doch deutlich einfacher – aber eben nicht besser. Wenn die Kontrolle fehlt, kommen dabei Dinge heraus wie Beherbungsverbote, die dann durch Gerichte glücklicherweise wieder gekippt werden.
Es ist Zeit, Konsequenzen zu ziehen. Die Erfahrungen aus den vergangenen Monaten zeigen, dass der Föderalismus in Zeiten einer Pandemie, wo ein möglichst einheitliches Vorgehen nötig ist, an seine Grenzen stößt. Deshalb ist der Vorschlag von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zu begrüßen, dass die Länder in einer derartigen Situation Entscheidungsrechte an den Bund abtreten sollten. Durch die Bündelung der Verantwortung entfällt weitgehend der Koordinierungsbedarf, so dass die Merkel-Ministerpräsidenten-Runde wieder ihre Bedeutung verliert.
Grundfalsch ist aber die Ansicht Söders, die Bundesregierung solle dann mit „Bundesverordnungen“ regieren. Dazu darf es keinesfalls kommen. Spahns Sonderrechte müssen umgehend beendet und dürfen nicht verlängert werden. Mehr Zentralismus ja, aber nur, wenn dann auch der Bundestag wieder seine vom Grundgesetz zugewiesene Aufgabe erfüllen kann.