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Härtere Gangart

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Von: Damir Fras

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Die EU verklagt Großbritannien, um das mit London vereinbarte Austrittsabkommen zu retten. Der Kommentar.

Gut so. Im Brexit-Drama hat die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen das ehemalige EU-Mitglied Großbritannien eingeleitet. Behördenchefin Ursula von der Leyen hatte keine Wahl. Sie musste reagieren. Schließlich will sich der britische Premierminister Boris Johnson nicht mehr an einen Vertrag halten, den er im vergangenen Jahr ausgehandelt und unterschrieben hat.

Mit seinem nationalen Binnenmarktgesetz legt Johnson die Axt an einen zentralen Teil des Austrittsabkommens mit der EU. Darin steht glasklar, dass für Nordirland Sonderklauseln gelten, mit denen die britische Provinz enger an den EU-Binnenmarkt und die Zollunion gebunden bleiben soll. Damit soll verhindert werden, dass zwischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland wieder eine harte Grenze entsteht und womöglich die Gewalt auf die irische Insel zurückkehrt.

Natürlich werden die Verhandlungen über ein mögliches Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nicht einfacher. Solche Gespräche können ohnehin nur dann erfolgreich geführt werden, wenn sich beide Seiten ein Mindestmaß an Vertrauen entgegenbringen. Wer darauf hofft, dass sich der britische Premier an eine neue Abmachung halten würde, der wird bald enttäuscht sein. Johnson ist nicht mehr zu trauen.

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