1. Startseite
  2. Meinung

Europa benötigt ein wirksames Lieferkettengesetz

Erstellt:

Kommentare

Die Staaten Europas müssen sich mit Gesetzen zur Lieferkette abheben vom Neoliberalismus und asiatischen Staatskapitalismus. Der Gastbeitrag.

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie anfällig und wenig nachhaltig unsere globalen Lieferketten sind. Weltweit führen die Folgen der Pandemie dazu, dass viele Kinder wieder in Bergwerken, auf Feldern und in Fabriken arbeiten müssen. Fachleuten der Internationalen Arbeitsorganisation zufolge hat die Kinderarbeit im Jahr 2021 erstmals seit 20 Jahren wieder zugenommen. Das betrifft 160 Millionen Kinder.

Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Hungerlöhne dürfen von den politisch Verantwortlichen nicht hingenommen werden. Der Kampf für eine menschlichere Globalisierung muss zur Maxime der kommenden Jahre werden. Und wir müssen im Namen der Menschenwürde und des Schutzes unserer Gemeinschaft all unsere Energie darauf verwenden.

Dazu gibt es bereits Instrumente, die genutzt, verbreitet und verbessert werden müssen. Eines davon ist die Sorgfaltspflicht, also die Verpflichtung der Konzerne, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen vorzubeugen – und zwar vor der eigenen Haustür als auch andernorts.

Lieferkettengesetz: Frankreich als Vorreiter für Europa – Gesetz zur Sorgfaltspflicht

Am 27.03.2017 hat Frankreich das Gesetz über Sorgfaltspflichten von Muttergesellschaften und von auftraggebenden Firmen als erstes Land verabschiedet und damit ein solches Instrument gegeben. Dieses bahnbrechende Gesetz soll die rechtliche Verschleierung beenden, durch die Auftraggeber gegenüber den unsichtbaren Opfern ihrer Tochterunternehmen, Subunternehmen und Zulieferer straffrei bleiben.

Schiffscontainer werden im Hafen von Los Angeles auf einen Lkw gestapelt.
Schiffscontainer werden im Hafen von Los Angeles auf einen Lkw gestapelt. © Marcio Jose Sanchez/dpa

Das Gesetz wirkt in vielen Bereichen: Wird die Missachtung von Menschenrechten und Gemeingut aufgedeckt, so können strukturelle Veränderungen in den betroffenen Regionen und Branchen erfolgen. Anders als von den Anhängern des Status quo befürchtet, hat sich Frankreich mit diesem Gesetz nicht isoliert, sondern wurde zum Vorreiter eines europaweiten Prozesses.

Deutschland zieht beim Lieferkettengesetz nach – Nun ist die Europäische Kommission am Zug

Im Juni hat der Bundestag das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten verabschiedet. Wir Sozialdemokrat:innen sind stolz darauf, einen Paradigmenwechsel angestoßen zu haben – weg von freiwilligen Maßnahmen, hin zu verpflichtenden Regeln für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt durch die Unternehmen.

Unser Blick richtet sich nun auf die Europäische Kommission, die bald den ersten Entwurf für eine Richtlinie zu diesem Thema vorlegen soll. Wir sind besorgt, dass die gesetzliche Regelung nur eine abgeschwächte Sorgfaltspflicht vorsehen könnte. Wir Sozialdemokrat:innen in Deutschland und Frankreich sind jedoch davon überzeugt, dass diese Richtlinie die Gelegenheit für eine rechtliche Harmonisierung auf EU-Ebene zwischen den EU-Staaten bieten muss.

Lieferkettengesetz: Europa braucht einheitliche Regelungen zur Sorgfaltspflicht

Drei zentrale Punkte müssen in der neuen Regelung enthalten sein. Zum einen eine Sorgfaltspflicht, die sich auf alle Tochterunternehmen, Zulieferer und Subunternehmen erstreckt, mit denen der Auftraggeber Geschäftsbeziehungen unterhält, und die sich nicht auf die erste Ebene beschränkt. Dies entspricht auch den Leitprinzipien der Vereinten Nationen (UN) für Wirtschaft und Menschenrechte, denen zufolge die gesamte Lieferkette zu berücksichtigen ist.

Zum anderen einen Zugang zur Justiz und zu Entschädigungen für Opfer, der nicht durch einen schlichten, häufig undurchsichtigen administrativen Kontrollmechanismus ersetzt oder behindert werden darf. Wir sprechen uns für eine Regelung auf europäischer Ebene aus, bei der die Wiedergutmachung des Schadens entsprechend dem Recht des EU-Staats erfolgt, in dem das Unternehmen ansässig ist. Bislang wird das Recht des Staates angewendet, in dem sich der Schadensfall ereignet hat.

Lieferkettengesetze für Europa – Sorgfaltspflicht statt Neoliberalismus und Staatskapitalismus

Und drittens die Anhörung der relevanten Akteur:innen sowie die Einbindung der Beschäftigten als beteiligte Parteien bei der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung der Maßnahmen zur Umsetzung der Sorgfaltspflicht der Firmen. In der EU muss sich ein Geschäftsmodell entwickeln, das die zu unlauterem Wettbewerb führende Rechtszersplitterung überwindet, und mit dem wir uns vom angelsächsischen Neoliberalismus und vom asiatischen Staatskapitalismus abheben – weder Abschottung noch Ultraliberalismus, sondern ein dritter Weg, der den Menschen in den Mittelpunkt stellt und auf dem Grundsatz der Verantwortung beruht. (Bärbel Kofler und Dominique Potier)

Auch interessant

Kommentare