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Die Big Four und das Gesundheitssystem

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Von: Hilde Mattheis

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Beraterfirmen bekommen immer mehr Einfluss - auch bei den Krankenversicherungen. Das ist aber nicht im Sinne der Beitragszahler.

Im Windschatten des Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung, kurz TSVG, soll den sogenannten Big Four der Unternehmensberatung (Ernst & Young, KPMG, Pricewaterhouse Coopers und Deloitte) in der gesetzlichen Krankenversicherung Einflussmöglichkeiten eröffnet werden.

Durch die Möglichkeit, externe Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwaltspraxen zur Überprüfung der Institutionen der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung beauftragen zu können, wird den großen Vier die Tür aufgemacht, ihren Einfluss auf die gesetzliche Krankenversicherung auszubauen. Das, was unter dem Stichwort „Berater-Republik“ öffentlich hohe Wellen schlägt, soll leise durch die Hintertür auch im Bereich Gesundheit kommen.

Schon heute vergibt die öffentliche Verwaltung Aufträge in Höhe von 2,7 Milliarden Euro an private Beratungs- und Prüfungsgesellschaften. Diese externen Berater kassieren vierstellige Tageshonorare, weil die Ministerien durch Stellenabbau eigene Kompetenzen verloren haben.

So greifen privaten Unternehmen immer stärker und mit voller Billigung der öffentlichen Verwaltung in hoheitliche Aufgaben ein, die sie ja angeblich so viel besser erledigen können. Eine der letzten Bastionen ist die Sozialversicherung. Denn die Krankenversicherung ist für diese Unternehmen, die nur eines wollen, immer weiter wachsen, sehr attraktiv. Allein in der gesetzlichen Krankenversicherung geht es um Ausgaben von jährlich rund 230 Milliarden Euro (Stand 2017).

Bislang haben sich der Bundesrechnungshof und auch der Bundesrat ausdrücklich gegen eine Erweiterung der Zuständigkeit der Wirtschaftsprüfer im Bereich der Krankenversicherung ausgesprochen. Und 2017 hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages die Übertragung des Prüfdienstes auf Wirtschaftsprüfer auf Grund der starken Intervention der SPD noch abgelehnt.

Die Kritik ist also nicht neu und setzt klar daran an, was der Staat für seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu organisieren hat: den Einsatz des Geldes der Versicherten und Steuern.

Dem Gesetzgeber muss klar sein: Gewinnorientierte Dienstleister wollen durch lukrative Beraterverträge risikolos an das Geld der Versicherten. Alle möglichen Fehlentscheidungen der Beratungsfirmen gehen zulasten des Steuer- oder Beitragszahlers, denn die Dienstleistungsfirmen haben ihre Haftpflichtbeiträge in ihre Honorare eingepreist.

Diese Dienstleister haben kein Interesse daran, im Sinne der Versicherten zu agieren. Denn dann müssten sie die Selbstverwaltung stärken. Stattdessen wird die langfristige Kompetenzübertragung zunehmend zur Schwächung der Verwaltung führen, da erfahrungsgemäß wesentliche Entwicklungsaufgaben auf Grund von sogenannter Wirtschaftlichkeitsempfehlungen ausgelagert werden. Die Prüfung wird dazu führen, dass es immer stärkere Forderungen zur „Verschlankung“ gibt, die zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gehen, weil sie das System verschlechtern, aber nicht kostengünstiger machen.

Die Beratung durch Wirtschaftsprüfer wird eine kaufmännische Prüfung sein. Der Schwerpunkt wird auf der Außensicht liegen, darauf, ob die Vermögens- Finanz- und Ertragslage stimmt, nicht darauf, ob mit den Beitragsmitteln zum Wohle der Versicherten umgegangen worden ist.

Das wichtigste Argument gegen die Öffnung des öffentlichen Sektors für Wirtschaftsprüferunternehmen aber hat der Bundesrechnungshof (BRH) 2017 geliefert. Neben dem Argument, dass die Bewertung der Wirtschaftsprüfer zumeist zu pauschal und wenig aussagekräftig seien und sie ihre Prüfungen ohne Beanstandungen oder kritische Hinweise abschlossen, vermerkt der BRH, dass die betriebswirtschaftlich orientierte Beratung der Krankenkassen sich dabei sicher nicht am Gedanken der Solidarität, sondern an dem Gedanken eines unternehmerischen Mehrwerts orientiere. Außerdem erodiert demnach staatliche Handlungsfähigkeit, wenn Firmen einbezogen sind, die sich darüber neue Märkte und Umsätze schaffen könnten.

Dies muss allen klar sein, die diesen Antrag zum TSVG einfach so mitlaufen lassen und verabschieden. Daher muss jetzt im Zuge der Beratungen im Deutschen Bundestag mindestens eine umfassende parlamentarische Debatte erfolgen und es darf nicht im Windschatten eines Gesetzes eine für die Daseinsvorsorge so bedeutende Regelung vorgenommen werden, die bislang eine ausschließliche Aufgabe der Exekutive, d.h. des Ministeriums und der nachgeordneten Behörden war. Diese Auslagerung staatlicher Aufgaben an Private darf nicht einfach geräuschlos vollzogen werden, sie muss abgelehnt werden.

Hilde Mattheis ist SPD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages.

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