Epidemische Lage: Schwere Versäumnisse

Es ist Unsinn, wenn die große Koalition nun behauptet, allein die vierte Welle habe eine Fortgeltung der Pandemie-Notlage erzwungen. Sie will nur das eigene Versagen übertünchen. Ein Kommentar.
Man könnte es sich leicht machen und die Kritik von FDP, Grünen und Linkspartei an der Verlängerung der Pandemie-Notlage als die übliche Auseinandersetzung zwischen Regierung und Opposition abtun. Doch hier geht es um schwere Grundrechtseinschränkungen.
Die Verlängerung dürfte schon deshalb verfassungswidrig sein, weil die wichtigste Voraussetzung fehlt: Nämlich eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens. Schon wenn die Impfquote in Richtung 70 Prozent steigt, was sehr wahrscheinlich ist, bleibt die Zahl der Intensivpatienten dauerhaft auf einem sehr niedrigen Niveau. Das ist seit Wochen bekannt. Sogar seit Monaten ist klar, dass bei einer zunehmenden Impfquote die Inzidenz als alleiniger Parameter zur Beurteilung der Pandemielage ausgedient hat. Doch die Bundesregierung hat es versäumt, dass Infektionsschutzgesetz rechtzeitig um weitere Indikatoren zu ergänzen und Übergangsregelungen einzubauen.
Es ist glatter Unsinn, wenn die große Koalition nun behauptet, allein die vierte Welle habe eine Fortgeltung der Pandemie-Notlage erzwungen. Tatsächlich sind es die schweren Versäumnisse der Bundesregierung selbst, die die Verlängerung erforderlich machen. Sie wird als bequemes Mittel missbraucht, das eigene Versagen zu übertünchen.