Endlich Gerechtigkeit

Der Europäische Gerichtshof korrigiert beim sogenannten Dieselskandal deutsche Rechtsprechung, weshalb Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt auf Schadenersatz hoffen können. Der Kommentar.
Siebeneinhalb Jahre ist es her, dass der Dieselskandal aufflog. Nun haben die Richter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) klargestellt, was überfällig war: Tricksereien mit den sogenannten Thermofenstern bei Dieselautos sind illegal. Dabei ging es um eine Abschaltung der Abgasreinigung bei niedrigeren oder höheren, aber keineswegs extremen Außentemperaturen.
Mercedes und Co rechtfertigten diese Thermofenster mit dem Schutz der Motoren und glaubten dadurch rechtlich unangreifbar zu sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Strategie quasi indirekt bestätigt: Er hat die Thermofenster bislang immer nur als bloße Fahrlässigkeit eingestuft. Was für die geprellten Autokäufer bedeutet, dass ihnen Schadenersatz verwehrt wurde.
Der EuGH hat diese Auslegung nun kassiert. Das Luxemburger Gericht geht nämlich davon aus, dass die Autokäufer sehr wohl ein Recht darauf haben, dass die Fahrzeuge permanent über eine vollständig funktionierende Abgasreinigung verfügen müssen. Gut so. Endlich Gerechtigkeit.
Deutsche Gerichte müssen nun entscheiden, was das EuGH-Urteil für Tausende anhängige Schadenersatzklagen konkret bedeutet. Es könnte passieren, dass Autobauer mit ganz kleinem Geld für ihre Betrügereien davonkommen – ein Skandal im Dieselskandal.