„Immer noch nicht entschlossen genug“ - Das Vorgehen gegen Combat 18 kommt spät

Das späte Vorgehen gegen „Combat 18“ zeigt, dass die Sicherheitsbehörden noch nicht entschlossen genug gegen rechtsextreme Terrornetzwerke vorgehen. Ein Kommentar von FR-Autor Hanning Voigts.
Das Verbot von Combat 18, so richtig es ist, kommt Jahre zu spät. Bereits 2018 berichtete die FR über interne Dokumente der Gruppe. Schon damals war klar, dass diese radikal und gut organisiert war – und dass ihre Kader in Tschechien an Schusswaffen übten.
Kein Wort zu Combat 18 im Jahresbericht
Doch die Behörden blieben dabei, dass Combat 18 für ein Verbot zu lose strukturiert sei. Im Jahresbericht 2018 des Bundesamts für Verfassungsschutz findet sich, immerhin konsequent, kein einziges Wort zu Combat 18.
Erst der Mord an Walter Lübcke brachte das Ministerium zum Umdenken
Es brauchte offenbar den Mord an Walter Lübcke und die Nähe des Hauptverdächtigen Stephan E. zu den Köpfen des Netzwerkes, um ein Umdenken im Innenministerium anzustoßen. Einige mutmaßen schon, die Behörden könnten über ihre umstrittenen V-Leuten so eng mit der Gruppe verstrickt gewesen sein, dass es schlicht als zu riskant erschien, sie zu zerschlagen.
Die letzte Entschlossenheit fehlt
Es ist zu begrüßen, dass die Sicherheitsorgane den Kampf gegen rechte Terrornetzwerke ernster nehmen als vor fünfzehn Jahren, als der NSU mordete. Der Eindruck bleibt, dass dieser Kampf immer noch nicht entschlossen genug geführt wird.