Die Caritas-Legende

Die Kirchen kommen nur zu einem Drittel für das auf, was ihnen von der Öffentlichkeit als eigene Leistung zugeschrieben wird. Das ist undemokratisch und unredlich, findet unser Gastautor.
Von Carsten Frerk
Formal sieht es so aus, dass die Kirchen und ihre beiden Wohlfahrtsverbände die größten nichtstaatlichen Träger im Bereich des Gesundheits- und Sozialsystems in Deutschland sind. So wurden zum Beispiel im Jahr 2009 zwei Drittel der 50000 Kindertageseinrichtungen von freien Trägern betrieben. Mehr als die Hälfte dieser Kitas wiederum befinden sich in der Trägerschaft der Kirchen; aufs Gesamte gerechnet befinden sich also 36 Prozent der Kinder in konfessioneller Obhut. Dies aber ist nur ein Beispiel für eine Legende, die „Caritas-Legende“. Wenn an einem Kindergarten steht: „Kindertagesstätte der Kirchengemeinde St. Hedwig“, so heißt das eben nicht, dass die Kirchengemeinde diese Kita auch finanziert.
Für konfessionelle Kindertagesstätten gaben der Staat und damit alle Steuerzahler 2009 insgesamt 3,9 Milliarden Euro aus. Die Finanzierungsregeln sind Sache der Länder, die sie unterschiedlich handhaben. In Hamburg oder Bayern werden christliche Kitas ohne Geld der Kirchen betrieben, in Nordrhein-Westfalen steuern sie zwölf Prozent zu den Etats „ihrer“ Kitas bei. Mehr ist es nicht. Aber die Kirchen werden nicht müde zu beteuern, dass sie die Kirchensteuer für die kirchlichen Krankenhäuser, Kindertagesstätten und weitere soziale Einrichtungen brauchen. Das glauben dann auch die wohlmeinenden Christen.
In einer repräsentativen Umfrage unter Kirchenmitgliedern, ob sie aus der Kirche austreten würden, wenn die Kirchen nur wenig von der Kirchensteuer an ihre sozialen Einrichtungen geben würden, sagten 47 Prozent der Befragten: Wenn das so wäre – wie es ist –, würden sie aus der Kirche austreten. In der Altersgruppe der 14- bis 27-Jährigen sagten das sogar 60 Prozent. Das könnte erklären, warum die Kirchen über die öffentlichen und staatlichen Finanzierungen ihrer Sozial- und Gesundheitseinrichtungen schweigen oder sogar die Unwahrheit schreiben.
Verbindung zwischen Staat und Kirche wird enger
Alles in allem flossen im vergangenen Jahr 19,3 Milliarden Euro an die Kirchen. Davon sind 9,3 Milliarden Euro Kirchensteuern von Mitgliedern der evangelischen und katholischen Kirche. Die anderen zehn Milliarden verteilen sich auf Zuweisungen, Kostenübernahmen, Zuschüssen des Staates. Es gibt so gut wie keinen Gesellschaftsbereich, in dem kirchliche Einrichtungen beziehungsweise Leistungen, die ausschließlich für die Kirchen nützlich sind, nicht weitgehend, teilweise komplett aus Steuergeldern finanziert werden.
So bekamen theologische Fakultäten, kirchliche Fachhochschulen, Ausbildungsstätten für die Kirchenmusik 510 Millionen Euro. Für den Religionsunterricht an den Schulen gibt der Staat 1,7 Milliarden Euro aus. Auch Konfessionsschulen werden größtenteils von den Bundesländern finanziert. Sie übernehmen zwischen 84 und 95 Prozent der Kosten, die sich insgesamt auf 2,3 Milliarden Euro im Jahr belaufen. Die kirchliche Erwachsenenbildung erhält rund 100 Millionen Euro. Und zur „Auslandsarbeit“ der beiden deutschen Großkirchen, zu den christlichen Hilfs- und Missionswerken steuert der Staat 270 Millionen Euro bei. Das markanteste Beispiel für die staatliche Finanzierung kirchlicher Angelegenheiten sind die sogenannten „Staatsleistungen“. Sie beruhen auf Rechtstiteln aus feudaler Zeit, als eine Identität von adeligen und kirchengemeindlichen Interessen galt. 1918/19 wurde mit dem Ende der Monarchie auch das Ende der (evangelischen) Staatskirche verfügt. Das Programm hieß „Freie Kirche im freien Staat“ und hatte zum Ziel, die Verbindungen zwischen Staat und Kirche auch finanziell komplett zu beenden. Der Verfassungsauftrag, jene alten Verträge zu beenden, wird seit 1919 missachtet.
Staatskirchenrechtler haben diesen „Ablösungsbefehl“, wie er von Wissenschaftlern genannt wird, in eine Bestandsgarantie umgebogen. So wurden 2009 vom Staat auch 443 Millionen Euro an Personalzuschüssen gezahlt; unter anderem bekommen katholische Bischöfe und Erzbischöfe ihr Gehalt vom Staat.
Die Verbindungen zwischen Staat und Kirche sind also, im Widerspruch zu jenem Verfassungsauftrag, wieder enger geworden. Die Kirchen kommen nur zu einem Drittel für das auf, was ihnen von der breiten Öffentlichkeit als eigene Leistung zugeschrieben wird. Das ist nicht nur undemokratisch, sondern auch unredlich.
Eine zeitgemäße, demokratische Klärung des Verhältnisses von Staat und Kirche in Deutschland ist überfällig. Dabei muss der erste Schritt sein, staatliche Transfers einzustellen, die sich aus angeblichen Verpflichtungen den Kirchen gegenüber ergeben. Neben den Zuschüssen zu den Personalkosten sind das Bau-Subventionen für rund 3000 Gotteshäuser, die sich im vergangenen Jahr auf 100 Millionen Euro beliefen. Beide Zahlungen beruhen auf einer feudalen Identität von Monarchie und Kirche (Einheit von Thron und Altar), die seit 1919 nicht mehr besteht.
Carsten Frerk ist 2. Vorsitzender von Korso , dem Koordinierungsrat säkularer Organisationen. Sein „Violettbuch Kirchenfinanzen – Wie der Staat die Kirchen finanziert“ ist im Alibri Verlag erschienen.