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Arbeitszeit ist bares Geld - es ist nur fair, sie richtig zu erfassen

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Von: Daniel Baumann

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Stechuhr
Die Stechuhr - alte Technik, richtiges Prinzip. © dpa

Die Kritik der Unternehmer am Urteil der Richter entlarvt sich selbst als unangemessen: es geht mal wieder nur ums Geld. Unser Kommentar zur Arbeitszeiterfassung.

Die Richter haben gesprochen, und sie haben richtig gesprochen: Die Arbeitszeit in deutschen Unternehmen gehört ordentlich erfasst. Basta! Die Unternehmen stellen die Beschäftigten ein, damit sie erledigen, was ihnen aufgetragen wird. Es ist Arbeit, die bares Geld wert ist. Die Unternehmen steigern damit ihren Umsatz und ihren Gewinn. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sie diejenigen, die dafür arbeiten, korrekt bezahlen. Dazu gehört, dass jede geleistete Arbeitsstunde bezahlt wird.

Wenn die Arbeitgeber das Urteil nun als „aus der Zeit gefallen“ bezeichnen, dann kann man darüber entweder lachen oder sich so richtig empören. Man könne „auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagieren“, behaupten sie. Aber das ist gar nicht nötig. Wie wäre es, auf die Arbeitswelt 4.0 mit einer Arbeitszeiterfassung 4.0 zu reagieren?

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Man muss es ja nicht gutheißen, aber mit moderner Technologie lässt sich heute vom Puls bis zum Aufenthaltsort einer Person fast alles messen. Da soll es nicht möglich sein, die Arbeitszeit präzise zu erfassen? Natürlich geht es, und zwar egal wo und wann die Beschäftigten arbeitet. Der Einwand der Firmen ist so schwach, dass er ruckzuck entlarvt ist. Es geht mal wieder nur ums Geld. 

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