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Scarlett Johansson klagt: Black Widow gegen Disney

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Von: Daniel Kothenschulte

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Scarlett Johanssen klagt gegen Disney – dessen Anwälte sehen den Vertrag erfüllt.
Scarlett Johansson klagt gegen Disney – dessen Anwälte sehen den Vertrag erfüllt. © AFP

Die Schauspielerin Scarlett Johansson fühlt sich um Kino-Einnahmen betrogen.

Als „Black Widow“ war Scarlett Johansson in den vergangenen elf Jahren eine zentrale Figur im Marvel-Universum – vom Debüt der Undercover-Agentin in „Iron 2“ bis zum Leinwandtod im Spektakel „Avengers Endgame“. Doch wer ihren aktuellen Solo-Auftritt im Blockbuster „Black Widow“ für das krönende Finale von Johanssons Beziehung zum Disney-Konzern gehalten hat, darf nun gespannt sein. Wie am Freitag bekannt wurde, reichte die Schauspielerin gegen den Medienkonzern Klage ein. Es geht dabei um nicht weniger als den wichtigsten Wandel in der Medienindustrie seit Einführung des Heimvideomarkts in den 80er Jahren.

„Black Widow“ wurde parallel zum Kinostart als Bezahlinhalt auf der Streaming-Plattform „Disney+“ veröffentlicht. Dieses Medium gab es noch nicht, als Johansson 2010 ihren ersten Vertrag für einen Marvel-Film abschloss, und auch als sie für „Black Widow“ unterschrieb, hatte Disney noch keinen eigenen Streamingdienst. Eine parallele Veröffentlichung auf diesem neuen Heimvideosektor reduziert zwangsläufig die Einnahmen aus der Kinoauswertung, an denen Johansson direkt beteiligt ist. Es geht um viel Geld: Zwanzig Millionen hat sie bereits verdient, mindestens fünfzig weitere seien ihr entgangen. Disneys Anwälte argumentieren dagegen, sie hätten den Vertrag erfüllt.

Die Kinos bangen

Für das Studio ist die neue Verwertungsstrategie von doppelter Bedeutung: Die rund 60 Millionen Dollar, die der Film am Startwochenende auf dem Streamingkanal zusätzlich zu den 158 Millionen in den Kinos einspielte, stammen von zwei Millionen Kunden und Kundinnen. Sie alle zahlten 29,99 Dollar extra, aber was noch wichtiger ist: Viele wurden neu gewonnen. Davon haben die Kinos natürlich nichts, im Gegenteil: Ohne die erfolgreichen Sommer-Blockbuster fürchtet eine ganze Kultur ums Überleben. Deshalb ist Johanssons Klage so wichtig.

Immer wieder waren es Schauspielerinnen, die Hollywoods Filmindustrie durch Klagen wichtige Grenzen setzten. Olivia de Havilland klagte 1943 gegen Warner Brothers auf Entlassung aus einem Sieben-Jahres-Vertrag – was ein unfaires Beschäftigungsmodell für die ganze Zunft beendete. 1992 erstritt ihre Kollegin Peggy Lee 2,3 Millionen Dollar von Disney, weil man ihr keine Tantiemen für die Videokassetten von „Susi und Strolch“ bezahlt hatte – als Stimme mehrerer Sprechrollen und Song-Autorin hatte sie erheblichen Anteil an diesem Zeichentrickklassiker.

Scarlett Johansson befindet sich also in bester Gesellschaft. Gut möglich, dass Disney einen Großteil seiner Streaming-Erlöse wieder abtreten muss. Zur Rettung der Filmindustrie wird dies allerdings kaum beitragen; längst werden die Verträge auch im Hinblick auf das neue Medium formuliert.

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