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Vom Wert des Verbietens

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Sind Christen dazu verpflichtet, die  Schmähung ihres Glaubens klaglos hinzunehmen?
Sind Christen dazu verpflichtet, die Schmähung ihres Glaubens klaglos hinzunehmen? © dpa

Abgesehen vom Propheten Mohammed, ist Gotteslästerliches in der Kunst nicht umstritten - teilweise gar salonfähig. Warum es der Kunst und dem sozialen Klima dient, wenn Blasphemie wieder strafbar ist. Ein Essay.

Von Martin Mosebach

Muss der deutsche Staat ein genuines Interesse daran haben, Blasphemie in der Kunst und der veröffentlichten Meinung zu verbieten und dieses Verbot mit Strafe zu bewehren? Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass der säkulare Staat, der sich den Religionen und Antireligionen seiner Bürger gegenüber neutral verhält, in der Frage der Blasphemie zum Schweigen verurteilt ist. Sie existiert für ihn nicht; ebenso wenig wie er einen Streit übers Wetter mit Beschimpfungen von Sonne und Mond sanktionieren könnte – bei Beschimpfung der Meteorologen freilich wäre zu beachten, dass die Grenze zu Beleidigung und Verleumdung nicht überschritten wäre.

Zu fragen ist aber, ob die Bundesrepublik Deutschland ein solcher weltanschaulich neutraler Staat ist. Betrachtet man das Grundgesetz, so ist die Antwort einfach: Das Grundgesetz ist seiner Präambel nach „im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen“ formuliert worden – die Frage, an welchen Gott die Väter und Mütter dieses Verfassungswerks gedacht haben mögen, ist ebenfalls leicht zu beantworten: Es war der Gott des Christentums, an einen anderen dürfte man Ende der 1940er Jahre schwerlich gedacht haben.

Es ist hier nicht der Raum, ideengeschichtlich detailliert auszubreiten, in welcher Weise die Prinzipien des freiheitlichen Rechtsstaates, der die Bundesrepublik sein will, aus den Geboten des Christentums und in Auseinandersetzung mit ihnen auch da hervorgegangen sind, wo sie sich in scheinbarem Gegensatz zum Christentum befinden wollten. Allein schon Artikel 1, die Menschenwürde betreffend, ist ohne christliche Inspiration nicht vorstellbar. Gerade die Unverlierbarkeit der Würde – ihr character indelebilis – ist christliches Eigengut.

Religiöse Bindung an das Grundgesetz?

Die berühmte Böckenförde-Formel, der bürgerlich-liberale Staat beruhe auf Voraussetzungen, die er weder schaffen noch garantieren könne, hat im Auge, dass auch die Bundesrepublik nicht fix und fertig aus dem Haupt des Zeus gesprungen ist, sondern auf Voraussetzungen ruht, die in anderen Zusammenhängen entstanden sind. Diese nicht von der Bundesrepublik und ihren Gesetzgebern geschaffenen Voraussetzungen, die aber dennoch in das Fundament des Staatsgebäudes eingemauert sind, müssten – solange dies Grundgesetz gelten soll – im Grunde unter dem besonderen Schutz des Staates stehen. Er hat ein Interesse, dass sein Grundgesetz nicht geistig ausgehöhlt wird und in Leerformeln austrocknet, sondern von lebendiger Realität bleibt. Hier läge eine Pflicht des Staates begründet, jenen Gott, auf dessen Geboten er seine sittliche Ordnung aufbauen will, vor Schmähung zu bewahren, die dieser sittlichen Ordnung auf Dauer den Respekt entziehen würde.

Dem steht nicht entgegen, dass im gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahrzehnte der Gedanke an die religiöse Bindung des Grundgesetzes gelinde gesagt beeinträchtigt worden ist – käme es zu der vom Grundgesetz geforderten Verfassung, so ist durchaus fraglich, ob es in ihr diese Anrufung Gottes noch geben würde. Die Frage ist aber hypothetisch: Es wird auf lange Sicht keine neue Verfassung geben. Alle wesentlichen politischen Kräfte sind sich hierin einig.

Atheisten vs. Christen

Aber auch für den weltanschaulich strikt neutralen Staat könnte sich die Notwendigkeit einer Bekämpfung der Blasphemie ergeben, wenn die staatliche Ordnung durch sie gefährdet wird. Das kann geschehen, wenn eine größere Gruppe von Gläubigen sich durch die Blasphemie in ihren religiösen Überzeugungen so verletzt fühlt, dass ihre Empörung zu einem öffentlichen Problem wird. Diese Frage berührt eine Grundlage aller Staatlichkeit: das Gewaltmonopol des Staates. Dieses Monopol beruht auf der Relation von Schutz und Gehorsam: Der Bürger tritt die gewaltsame Verfolgung seiner Ehre und seiner Rechte an den Staat ab, er leistet dem Gewaltverbot Gehorsam und erhält dafür den Schutz des Staates. Wenn eine hinreichend große Gruppe sich in ihrer religiösen Überzeugung nicht mehr vom Staat beschützt sieht, dann gerät diese Relation in Gefahr. Dies schien für lange Zeit nur eine theoretische Frage zu sein. Die Christen Deutschlands hatten in ihrer überwältigenden Mehrheit das Interesse an religiösen Problemen verloren; was gern Toleranz genannt wird, ist zum größten Teil nichts als die schlichte Indifferenz. Die Darstellung der christlichen Religion in Schule und Medien legte vor allem Wert darauf, das Christentum als gewaltträchtige, friedensbedrohende Ideologie darzustellen; Baudelaires Wort, Voltaire sei der „prédicateur des concierges“, der Prediger für die Hausmeister, dieses Wort trifft auch für jene geistigen Milieus der Bundesrepublik zu, in denen der Name Voltaire nie vernommen wurde. Heute ist in der Öffentlichkeit die Meinung mehrheitsfähig, die Christen seien geradezu dazu verpflichtet, die Schmähung ihres Glaubens klaglos hinzunehmen. Atheisten mit lückenhafter Bibelkenntnis fordern Christen angesichts einer Blasphemie dazu auf, nach dem Gebot ihres Meisters „auch die andere Wange hinzuhalten“.

Aber auch auf der christlichen Seite gibt es ohnehin keinen Protest. Auch Bischöfe blicken verlegen zur Seite, wenn von Blasphemie die Rede ist, sie wollen sie bloß nicht wahrnehmen, um nicht Stellung beziehen zu müssen.

Doch seitdem in Deutschland eine starke islamische Minorität lebt, ist plötzlich wieder Musik in die Sache gekommen. Unversehens sehen sich Integrationsbefürworter in den deutschen Parteien mit Menschen konfrontiert, die in Hinsicht Blasphemie keinen Spaß verstehen. Sie sehen in der Forderung nach Toleranz vor allem eine Forderung an die Nicht-Muslime in Deutschland, den islamischen Glauben zu respektieren und mit der Ehrfurcht zu behandeln, die ihm auch von jenen zukomme, die ihn nicht teilen. In England forderte die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung das Verbot des Films „Die letzte Versuchung Jesu Christi“ von Martin Scorsese nach islamischen Massendemonstrationen gegen die Verunglimpfung des Propheten Isa. Aber auch in Deutschland dürfte eine strafrechtliche Ächtung der Blasphemie vor dem Hintergrund eines wachsenden deutschen Islam wieder Bedeutung bekommen.

Inzwischen ist Blasphemie ungefährlich - meistens

Ist die Drohung von Zensur und Strafe im Fall der Blasphemie eine Bedrohung der Kunst? Die Bundesrepublik hat im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern neben der Garantie der Meinungs- und Pressefreiheit in dem Grundgesetz auch eine „Freiheit der Kunst“ verankern wollen – eine Garantie, die vielen Juristen fragwürdig erscheint, weil diese Freiheit durch Meinungs- und Pressefreiheit eigentlich genügend abgesichert sei und weil die Inanspruchnahme dieser Freiheit vom Gericht stets die Prüfung verlange, ob es sich bei dem streitigen Fall um ein Kunstwerk handle, eine Frage, die in unserer geistesgeschichtlichen Situation ein Gericht nicht mehr beantworten kann.

Es sei erlaubt, einmal nicht juristisch, sondern vom Standpunkt des Künstlers aus zu argumentieren. Entgegen der Forderung nach unbedingter Freiheit, die Künstler gern beanspruchen, ist in der Geschichte der Kunst die Beschränkung dieser Freiheit der Entstehung von Kunst höchst förderlich gewesen. Nicht alles aussprechen zu dürfen, von rigiden Regeln umstellt zu sein, hat auf die Phantasie der Künstler überaus anregend gewirkt und sie zu den kühnsten Lösungen inspiriert; berühmt ist die Devise „Die Zensur verfeinert den Stil“ oder die Maxime des wahrhaft zensurerfahrenen Karl Kraus: „Ein Satz, den der Zensor versteht, wird zurecht verboten.“

Heute ist Blasphemie, wenn sie sich nicht gegen den Propheten Mohammed richtet, vollständig risikolos. Die Versuche, sich blasphemisch zu übertrumpfen – die geheime Hoffnung bleibt dabei stets spürbar, es könne doch noch, gegen alle Erfahrung, zu einem Skandal oder einem erfolgsfördernden Verbot kommen – laufen ins Leere, die Vulgarität bekommt einen besonders schalen Beigeschmack, weil sie sich in ihrem Rechthaben und ihrem Anspruch, geduldet zu werden, in der abstoßendsten Weise vor dem Publikum spreizt.

Der Künstler muss die Schere im eigenen Kopf bekämpfen

Von Jean Jacques Rousseau wird überliefert, er habe sich eines Tages in einer Runde blasphemisch spottender Libertins befunden und habe die Herren mit folgenden Worten zum Schweigen gebracht: „Wenn es schon niederträchtig ist, zu schweigen, wenn über abwesende Freunde schlecht gesprochen wird, um wie viel schäbiger ist es, zu schweigen, wenn das über Gott geschieht, der doch anwesend ist.“ Hier wird der Ernst sichtbar, der dem Thema Blasphemie angemessen ist. Blasphemie als lässige Attitüde oder als kalkulierte Spielerei ist billig und feige, ihr künstlerischer Ertrag bleibt dementsprechend gering. Es ist wahrscheinlich hoffnungslos, in der Gegenwart an den Geschmack von Künstlern zu appellieren, die es nach Blasphemie gelüstet: an die instinktive Abneigung, Wehrlose zu verletzen, durch weit geöffnete Türen zu rennen und dabei ein Siegesgeheul auszustoßen, sich in einer abgestumpften und gelangweilten Umgebung aufzuführen, als habe man soeben den Scheiterhaufen der Inquisition riskiert. In diesem Zusammenhang will ich nicht verhehlen, dass ich unfähig bin, mich zu empören, wenn in ihrem Glauben beleidigte Muslime blasphemischen Künstlern – wenn wir sie einmal so nennen wollen – einen gewaltigen Schrecken einjagen. Ich begrüße es, wenn es in unserer Welt wieder Menschen wie Jean Jacques Rousseau gibt, für die Gott anwesend ist. Es wird das soziale Klima fördern, wenn Blasphemie wieder gefährlich wird.

Der Anspruch des Künstlers auf seine Freiheit ist total und duldet nicht die geringste Einschränkung. Aber dieser Anspruch richtet sich nicht gegen Staat und Gesellschaft, er richtet sich gegen den Künstler selbst. Was er bekämpfen muss, ist die Schere im eigenen Kopf, jede Bereitschaft, sich den Erwartungen der Gesellschaft anzudienen, seine Gedanken modisch zu frisieren, gefallen zu wollen, den gängigen Strömungen zu entsprechen, den consensus omnium nicht zu verlassen. Er muss schreiben, was ihm die Engel oder die Teufel, die Musen oder die Dämonen, sein Unbewusstes und seine Träume ins Ohr blasen und diktieren. Aber dafür gilt: Freiheit ist für ihn nicht ein Recht oder ein Bündel von Rechten. Freiheit ist eine Eigenschaft seiner Person, die sie in einem Leben der Selbstüberprüfung erworben hat. Es kann sehr wohl eintreten, dass diese Freiheit mit den Auffassungen der Gesellschaft kollidiert. Es kann eintreten, dass der Künstler für diese seine Freiheit einen hohen Preis zu bezahlen hat.

Ein Wagnis, das sich lohnt

Ich bin davon überzeugt, dass der wirklich freie Künstler diesen Preis gern bezahlt. Für ihn ist selbstverständlich: Gesellschaftliche Ordnung und persönliche Freiheit lassen sich nicht immer in Übereinstimmung bringen. Das Gesetz kann nicht jeden Lebenssachverhalt regeln. Es gibt Kollisionen, die Ergebnisse unaufhebbarer Konflikte sind. Es gehört zum Stolz und zur Ehre eines Künstlers, dass er den Zusammenstoß mit der Rechtsordnung, wenn er sich aus seiner Kunst notwendig ergibt, nicht bejammert und nicht nach dem Kadi ruft. Der Künstler, der in sich den Ruf fühlt, eine gesellschaftliche Konvention, den Glauben derjenigen, für die Gott anwesend ist oder auch ein Gesetz für seine Kunst verletzen zu müssen, der ist – davon bin ich überzeugt – dazu verpflichtet, diesem Ruf zu folgen. Die daraus entstehenden Unkosten wird er generös begleichen, auch wenn sie seine Existenz gefährden.

Die Risiken, die er mit seinem Regelverstoß eingeht, werden ihn aber zugleich vor der Leichtfertigkeit im Umgang mit ihm bewahren. Er wird sich bei seiner Arbeit fragen: Ist diese blasphemische Passage, dies blasphemische Element wirklich notwendig, ist es ein unersetzbarer Teil meines Werks – oder nur Schnörkel, Laune oder Ungezogenheit? Muss ich dieses Wagnis eingehen, wenn ich mich weiter im Spiegel anschauen können will?

Und diese Fragen werden dem Werk zugute kommen. Und einem auf diese Weise zustande gekommenen Werk werden ernsthafte Gläubige einen vielleicht widerwilligen Respekt nicht versagen.

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