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Kant und die Waffenlieferungen an die Ukraine – Vertrauen in die Denkungsart des Feindes

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Der Dreißigjährige Krieg beeinflusste auch das Denken von Philosophen wie Immanuel Kant: Schwedische Truppen greifen die Stadt Prag an.
Der Dreißigjährige Krieg beeinflusste auch das Denken von Philosophen wie Immanuel Kant: Schwedische Truppen greifen die Stadt Prag an. © Imago

Würde der Philosoph Immanuel Kant Waffenlieferungen an die Ukraine zustimmen? Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Auf zahlreichen Ostermärschen des vergangenen Wochenendes war dieselbe Simplifizierung zu vernehmen, die schon Alice Schwarzer und Sahra Wagenknecht bedient haben. Waffenlieferungen und Friedensinitiativen werden auf ein „Entweder-Oder“ verkürzt. Dabei sprechen Pragmatismus, Ethik und Völkerrecht für ein „Sowohl-als-auch“.

Um dies zu verstehen, ist es hilfreich, sich auf die Friedensethik Immanuel Kants, des geistigen Urvaters der Vereinten Nationen, zu besinnen. Hätte Kant Panzer an die Ukraine geliefert? Wahrscheinlich, allerdings nicht ohne Auflagen zu formulieren.

Ein Aggressor darf nicht triumphieren. Auch Kant befürwortet ein Verteidigungsrecht von Personen und Staaten. Zudem ist es legitim, wenn die Völkergemeinschaft Aggressoren sanktioniert und Überfallenen militärisch zu Hilfe eilt. Das Recht muss verteidigt werden. Auch Putin darf diesen Krieg nicht gewinnen.

Allerdings folgt daraus nicht, dass die Ukraine militärisch siegen muss. Dieses Ergebnis mag wünschenswert sein, moralisch alternativlos ist es nicht. Frieden, nicht Sieg ist ein Gebot der praktischen Vernunft. Kant würde Waffen liefern, aber diese Unterstützung an mindestens eine Bedingung knüpfen: auch der Verteidiger muss zu Verhandlungen über einen Waffenstillstand bereit sein.

Es gehört zu den wenigen Fehlern des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, jede Verhandlung mit Putins Russland via Dekret für unmöglich erklärt zu haben. Einem Aggressor mit aller – auch militärischen - Entschiedenheit entgegenzutreten und gleichzeitig nach Wegen der Verständigung zu suchen, ist kein kontradiktorischer Widerspruch. Vielmehr hätte diese Haltung das Unrecht des Angreifers noch deutlicher demonstrieren.

Die Theorie des gerechten Krieges besteht seit Cicero darauf, dass jede Kriegsführung so zu gestalten ist, dass ein Friede nicht unmöglich wird. Dies gilt auch für jene, deren Verteidigungskampf moralisch und völkerrechtlich legitim ist. Sieg als Maximalforderung ist eine gefährliche ideologische Sackgasse. Zudem bedeutet ein Waffenstillstand vor der Rückeroberung aller besetzten Gebiete keinesfalls die Akzeptanz des Status quo oder einen Triumph des Aggressors. Beendet wird nur das aktive Töten. Völkerrechtliche Ansprüche bleiben bestehen. Selbiges gilt für das Recht, ja die Pflicht der Völkergemeinschaft zur Beibehaltung und Verschärfung von Sanktionen.

Auch die Verhandlungsmasse geht aus der kantischen Friedensethik hervor. Für Kant sind Staaten und ihre Territorien keine Selbstzwecke. Vielmehr handelt es sich um Instrumente zum Schutz der Menschen als Individuen, Staats- und Weltbürger und -bürgerinnen. Ergo bedeutet ein wünschenswerter Frieden nicht notwendig die Wiederherstellung verletzter Staatsgebiete, sondern die Rekonstruktion bürgerlicher Freiheit und Selbstbestimmung. Eine freie, von den Vereinten Nationen durchgeführte Volksabstimmung über die staatliche Zugehörigkeit des Donbass und der Krim mag aktuell utopisch erscheinen. Dennoch bietet sie eine Alternative zur Zweidimensionalität von Sieg oder Niederlage.

Ähnlich verhält es sich mit der Pflicht, trotz aller Entrüstung, die Wahrnehmung des Gegners als potenziellen Verhandlungspartner nicht erlöschen zu lassen. Denn, so Kant „irgend ein Vertrauen auf die Denkungsart des Feindes muss mitten im Kriege noch übrig bleiben, weil sonst auch kein Friede abgeschlossen werden könnte, und die Feindseligkeit in einen Ausrottungskrieg (bellum internecinum) ausschlagen würde ... .“

Dieser Satz hat es in sich. Denn das notwendige Restvertrauen kann nicht nur verspielt, es kann auch entzogen werden. Es genügt nicht, unverzeihliche Grausamkeiten zu vermeiden. Auch die Motive des Gegners dürfen nicht ungeprüft auf reine Bösartigkeit verkürzt werden.

Zum Weiterlesen

Felix Bartels: „Daheim ist, wo der Hauptfeind steht“. In: „Junge Welt“, 12. März 2022.

Jean Bricmont: Humanitärer Imperialismus. Die Ideologie von der humanitären Intervention als Rechtfertigung für imperialistische Kriege. Vorwort v. Noam Chomsky A. d. Engl. v. Ingrid von Heiseler. Berlin 2009.

Winfried Hinsch / Dieter Janssen: Menschenrechte militärisch schützen. Ein Plädoyer für humanitäre Interventionen. München 2006.

Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden. In: Kants Werke. Akademie Textausgabe Band VIII. Berlin 1968, S. 342-386.

John Rawls: Das Recht der Völker. Berlin 2002.

Michael Walzer: Gibt es den gerechten Krieg? Stuttgart 1983.

Mit Blick auf das Agieren Russlands in der Ukraine und in anderen Staaten ist die Versuchung groß, sich diesem Kraftakt zu entziehen. Geben Bombardierungen von Theatern und Geburtskliniken sowie Mordanschläge in Parks oder Hotels nicht Anlass genug, um das Russland Putins all jener Übel zu bezichtigen, die Kant in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ aufs schärfste verurteilt? Gewiss! Gleichwohl bleibt die moralische Pflicht bestehen, alles für den Erhalt oder die Reanimation rationaler Verständigung zu tun.

Auch für den sogenannten Westen ist es ein undankbares aber notwendiges Geschäft, das „Vertrauen in die Denkungsart des Feindes“ wiederzubeleben. Auf der ersten Ebene gilt es, Aussagen des Gegners zu finden, denen zugestimmt werden kann. Auf der zweiten Ebene handelt es sich um Behauptungen, die nicht in Gänze, aber zumindest in Teilaspekten akzeptabel sind. Erst auf der dritten Ebene finden sich jene Positionen, die mit guten Argumenten zurückgewiesen werden. Alle drei Ebenen zu bedienen kennzeichnet nicht nur diplomatisches Geschick, sondern auch normative Redlichkeit. Vor allem aber handelt es sich um die einzige Hoffnung, das Primat der Verhandlungen wiederzubeleben.

Russlands Kritik an der Doppelmoral des sogenannten Westens ist mit Blick auf den völkerrechtswidrigen Krieg im Irak und andere Beispiele nicht aus der Luft gegriffen. Selbiges gilt für Jahrzehnte der internationalen Politik, in denen russische Interessen wenig Berücksichtigung fanden. Richtig ist auch, dass nationalistische und faschistische Bestrebungen in keinem Land verharmlost werden dürfen.

Vor allem aber gilt, dass Menschenleben und Selbstbestimmung überall den gleichen Wert haben. Dies gilt für Menschen im Donbass ebenso wie in Kiew oder Butscha. Wer vorgibt, die einen retten zu wollen, darf nicht die Kinder der anderen bombardieren. Wer das Selbstbestimmungsrecht und das Recht zur Sezession und Angliederung an Russland hochhält, muss auch akzeptieren, wenn eine Mehrheit der Bevölkerung genau dies ablehnt.

Vielleicht erscheint hier schemenhaft eine erste Verständigungsbasis: Die Annahme, dass Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit erhalten sollten, über ihre staatliche Zugehörigkeit frei zu entscheiden. Man stelle sich vor, die Bevölkerung der umstrittenen Gebiete, inklusive der Krim, würde in freien und geheimen Wahlen unter dem Schutz der Vereinten Nationen über ihre Staatszugehörigkeit abstimmen und gleichzeitig einen ausgeprägten Minderheitenschutz für die jeweils unterlegene Partei beschließen.

Natürlich wären die Probleme einer Realisierung gewaltig. Natürlich ist die aktuelle Situation durch entsetzliche Grausamkeiten und Misstrauen vergiftet. Natürlich ist zu befürchten, dass derartige Initiativen bösartig missbraucht würden. Dennoch ist kaum zu leugnen, dass ein solcher Vorschlag zumindest eine theoretische Plausibilität besitzt. Wenn dem so ist, besteht nach Kant die Pflicht, dieser und anderen Verständigungsmöglichkeiten Gehör zu verschaffen.

Die Ukraine hat als Opfer der russischen Aggression das Recht, auf die vollständige Wiederherstellung ihrer territorialen Integrität zu bestehen. Ebenso steht es Staaten wie Deutschland nicht zu, der Ukraine Vorschriften zu machen. Waffenlieferungen dürfen aber an die Bereitschaft zu Verhandlungen geknüpft werden. Nach Kant wäre dies kein Bruch der Solidarität, sondern eine moralische Pflicht. Frieden, nicht Sieg ist ein Gebot der reinen praktischen Vernunft.

Markus Tiedemann ist Professor für Philosophie an der TU Dresden.

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