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Gema, der Club der oberen 3400

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Modern Talking,  noch jung und knackig – aber die Rente ist sicher. Für ihre reichen Mitglieder sorgt die Gema.
Modern Talking, noch jung und knackig – aber die Rente ist sicher. Für ihre reichen Mitglieder sorgt die Gema. © dpa

Die Gema pflegt gerne das Image einer karitativen Einrichtung, die sich um das Wohl aller Urheber sorgt. In Wahrheit gehen die dicken Brocken nur an die oberen 3400 wie Dieter Bohlen und Co.: 65 Prozent der Gema-Ausschüttungen fließen an fünf Prozent der Mitglieder.

Von Guido Möbius

Das Jahr 2010 war gut für die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz Gema. Laut Geschäftsbericht hat sie rund 863 Millionen Euro erwirtschaftet und davon 735,9 Millionen Euro an ihre Mitglieder und andere Rechteinhaber ausgeschüttet. Etwa 127 Millionen Euro hat die Gema 2010 selbst verbraucht für ihre mehr als 1000 Mitarbeiter, den Unterhalt der beiden Generaldirektionen in Berlin und München sowie der sieben Bezirksdirektionen.

Und die Gehälter des Vorstands wollen schließlich auch bezahlt werden. Der Vorstandsvorsitzende Harald Heker erhielt 484.000 Euro, den Vorstandsmitgliedern Rainer Hilpert und Georg Oeller wurden 332.000 Euro und 264.000 Euro überwiesen. Die pensionsvertraglichen Bezüge der früheren Vorstände betrugen 554.000 Euro. Da wundert es nicht, dass frühere Vorstandsmitglieder bis ins hohe Alter auf ihren Stühlen sitzen geblieben sind.

Wer mehr verdient, steigt auf

65.000 Komponisten, Textdichter und Verleger sind als Gema-Mitglieder registriert, organisiert in einer Art Kastensystem, das streng einer frühkapitalistischen Logik folgt: Wer mehr verdient, steigt auf. Das Gema-Fußvolk und die breite Mehrheit unter den Urhebern sind „angeschlossene Mitglieder“, 54.605 waren es 2010.

Angeschlossene Mitglieder sind in den Ausschüssen, die über Verteilung und Auszahlungsmodalitäten entscheiden, praktisch nicht vertreten. Faktisch haben sie keine Rechte. Sie nehmen nur das Inkasso entgegen, das ihnen der Verein für die Nutzung ihrer Werke zuspricht.

Gema-Renten nicht für jeden

Eine Übergangsstufe zur „ordentlichen Mitgliedschaft“ stellt die „außerordentliche Mitgliedschaft“ dar. Außerordentliche Mitglieder sind eingeschränkt wahlberechtigt und haben Anspruch auf Beteiligung an der so genannten Gema-Sozialkasse. Diese bietet nicht nur Leistungen bei Krankheit und Tod, sondern zahlt auch Renten aus. Aber eben nicht an alle, sondern nur an die außerordentlichen und vor allem die ordentlichen Mitglieder.

Über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und sämtlicher Gema-Gremien bestimmt die Mitgliederversammlung. Der Aufsichtsrat wiederum bestimmt den Vorstand. Die Mitgliederversammlung besteht aus den 3400 ordentlichen Gema-Mitgliedern sowie 64 Delegierten der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder.

Fünf Prozent kriegen knapp 65 Prozent

Klar, dass alle Entscheidungen aus den Gema-Ausschüssen vor allem den Besserverdienern des Vereins zugute kommen. Denn diejenigen, die die Ausschüsse wählen, gehören selbst zu den Besserverdienern. Man muss sich das mal klar machen: Die ordentlichen Mitglieder, fünf Prozent aller Mitglieder, beziehen knapp 65 Prozent aller Ausschüttungen und haben zudem Anspruch auf Bezüge durch die Sozialkasse. Spricht ein Gema-Oberer von „den Urhebern“, deren Rechte in diesen schwierigen Zeiten gewahrt werden müssen, so meint er die exklusive Kaste der 3400 ordentlichen Mitglieder. Im Gema-Aufsichtsrat sitzen ausschließlich erfolgreiche Komponisten, Textdichter und Verleger.

Die Einführung des so genannten „Pro-Verfahrens“ zur Abrechnung von Konzerten mit Gema-Repertoire verdanken die Mitglieder allerdings dem Vorstand. Dieses Abrechnungsverfahren wurde 1998 ohne Beschluss der Mitgliederversammlung, also quasi bei Nacht und Nebel installiert. Pro folgt mit Hilfe eines undurchsichtigen Verteilerschlüssels und eines kryptischen Punktesystems einem ausgesprochen schlichten Grundsatz: Je häufiger ein Werk aufgeführt wird, desto mehr ist es wert.

Unglaublich, aber wahr. Wenn also ein Konzertveranstalter 500 Euro an die Gema für das Konzert einer Newcomer Band an die Gema entrichtet, kommen vielleicht 50 Euro davon bei der Band an. Schuld ist ihr niedriger Pro-Faktor. Die übrigen 450 Euro versickern im großen Topf der „unverteilbaren Gelder“ oder werden aufgewendet für die üppige Bezahlung aufgeführter Hits und Gassenhauer mit hohem Pro-Faktor. Eine verquere und unsoziale Idee, die vielen Kritikern zufolge dem Gedanken des Urheberrechtsgesetzes widerspricht.

Image: Sich ums Wohl Aller sorgen

Das vornehmliche Interesse der Gema-Oberen, also den ordentlichen Mitgliedern, ist das der Besitzstandswahrung. Diese oberen 3400 füttern das Gema-Image einer segensreichen karitativen Einrichtung, die sich um das Wohl sämtlicher Urheber sorgt. Dazu noch ein Beispiel: Anders als Live-Musiker reichen DJs keine Playlists ein. Das wäre auch ein Ding der Unmöglichkeit, denn viele DJ-Sets entstehen spontan, sind improvisiert.

Für DJs ist es nach ihren Schichten kaum nachvollziehbar, wessen Musik sie eigentlich aufgelegt haben. Also die astronomischen und für die Clubs ruinösen Mehreinnahmen, die die Gema ab 2013 durch neue Tarife erzielen will, können gar nicht an die Urheber der Musik verteilt werden. Auch diese Gelder werden unverteilbar sein, unter anderem in die Sozialkasse fließen, von der wiederum hauptsächlich die ordentlichen Gema-Mitglieder profitieren.

Diese Form kreativer Umverteilung von Geldern ist seit Jahren Praxis. Denn die Gema arbeitet effizient, was das Eintreiben von Geldern angeht. Undercover machen Mitarbeiter Stichproben in Clubs, und seien sie noch so klein. Füllt aber mal eine Band den Musikfolgebogen für ein Konzert falsch aus, dann wird sie es wohl nicht erleben, dass die Verwertungsgesellschaft nachfragt. Formale Fehler, das bedeutet zumeist, dass die Gelder unverteilbar sind, nicht ausgeschüttet werden. Ganz einfach.

Laut Geschäftsbericht 2010 ist der Gema-Vorstand sehr unzufrieden damit, was im Bereich Online erwirtschaftet wurde. Hier sehe man großes Potenzial. Das heißt, die Verwertungsgesellschaft wird Musikern, Komponisten und Nutzern weiterhin durch ihre Netzpolitik das Leben schwer machen. „Wir müssen alle unsere Anstrengungen darauf richten, dass wir in diesem Bereich endlich den Durchbruch schaffen“, heißt es im Jahrbuch. Man gewinnt den Eindruck, dass sich die Gema zum Erhalt ihres aufwändigen Apparates aucneue Einnahmequellen erschließen will.

Es ist noch nicht oft genug gesagt worden: Die Gema ist keine Behörde, sondern ein privater Verein. Und trotz seines Jahresumsatzes von durchschnittlich von 850 Millionen Euro untersteht er nur dem Patent- und Markenamt. So kann die Gema intern tun, was sie will, zum Beispiel auf basisdemokratische Entscheidungen pfeifen. Nach außen tritt sie wie eine Behörde auf, wie jüngst beim Youtube-Streit. Es wird Zeit, dass die Politik die Gema endlich zu dem zu macht, was sie sein sollte – zu einer Behörde.

Unser Autor betreibt den Musikverlag autopilot publishing, arbeitet als PR-Agent für Plattenfirmen und Festivals und ist selbst Musiker und bringt im Juli sein Album „Spirituals“ heraus (Karaoke Kalk).

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