Was Reisende jetzt wissen müssen
An Bahnhöfen, Flughäfen und auch auf den Autobahnen droht am Montag Stillstand
Schlechte Nachrichten für Reisende: An Bahnhöfen und Flughäfen droht am Montag Stillstand. Die Gewerkschaften EVG und Verdi haben gemeinsam zu einem Warnstreik aufgerufen. Und nun? Hier sind kurz und knapp Tipps für alle, die am 27. März im Zug oder Flieger unterwegs sein woll(t)en:
Bahn: Der Fernverkehr wird nach Angaben der Bahn am Montag komplett eingestellt. Auch Regionalzüge werden während des Streiks größtenteils ausfallen. Die Deutsche Bahn bittet die Fahrgäste, wenn möglich ihre für den 27. März geplanten Fahrten im Fern- und Nahverkehr vorzuziehen oder die Reise später anzutreten. Sie bietet für die betroffenen Reisenden umfangreiche Kulanzregelungen: Alle Fahrgäste, die ihre für den Zeitraum vom 27. bis zum 28. März 2023 geplante Reise aufgrund des Streiks der EVG verschieben möchten, können ihr bis einschließlich 23. März gebuchtes Ticket für den Fernverkehr ab sofort bis einschließlich Dienstag, 4. April flexibel nutzen. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Unabhängig davon gelten bei Verspätung oder Zugausfall die allgemeinen Fahrgastrechte.
Weitere Informationen: www.bahn.de/ sonderkulanz
Flüge: Hier sollten Reisende sich zunächst bei der Airline erkundigen, welche Möglichkeiten bestehen – etwa Umbuchungen. Auch bei einem streikbedingten Flugausfall können Fluggäste gegenüber der Fluggesellschaft darauf pochen, alternativ ans Ziel befördert zu werden – und sei es erst am nächsten Tag. Sie können stattdessen auch den Ticketpreis zurückverlangen, müssen sich dann aber selbst darum kümmern, wie sie von A nach B kommen. Bei ausgefallenen innerdeutschen Verbindungen bieten Airlines oft die Option, dass Ticket in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln. Das wird bei diesem Streik freilich kaum möglich sein. Wer eine Flugpauschalreise gebucht hat und am Montag abfliegen wollte, sollte den Veranstalter kontaktieren. Der habe auch bei einem Warnstreik Sorge zu tragen, die Urlauber:innen ans Ziel zu bringen, erklärt Verbraucherschützerin Menold. Falls ein Urlaubstag verloren geht, lässt sich eventuell der Reisepreis mindern.
Alternativen: Muss man zwingend am Streiktag reisen, können Mietwagen oder Fernbus Optionen sein. Beim Onlineportal „billiger-mietwagen.de“ hieß es zu Wochenbeginn, als schon über den Riesenwarnstreik spekuliert wurde: Man gehe davon aus, dass es sehr kurzfristig zu einer Zunahme an Buchungen und Preisen kommen werde. Wer jetzt schon wisse, dass er am Montag mobil sein müsse, solle lieber zeitnah buchen. Oft ließen sich Buchungen bis 24 Stunden vorher auch wieder kostenfrei stornieren – zum Beispiel, falls wider Erwarten der Zug doch fährt. Bei Flixbus hieß es am Wochenanfang, dass man die am stärksten nachgefragten Linien für den Streiktag nach Möglichkeit aufstocke. Allerdings sind auch die Beschäftigten der Autobahngesellschaft zur Arbeitsniederlegung aufgerufen. Deshalb könnte es auf den Fernstraßen ebenfalls zu Einschränkungen kommen.
Pünktlich am Arbeitsplatz: Auch wenn der Verkehr stillsteht, müssen Arbeitnehmer:innen pünktlich beim Job erscheinen. „Das sogenannte Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer, ob Streik oder nicht“, sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür. Denn bei einem Streik handelt es sich nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. „Zur Not müssen Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar“, so Oberthür. Allerdings kann Homeoffice eine Alternative sein. Ist Homeoffice sowieso schon Praxis im Arbeitsalltag, hat der Arbeitnehmer gute Chancen, dieses auch für den Streiktag gestattet zu bekommen. dpa