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Über Streiks streiten

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Von: Johanna Apel

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Auch am Mittwoch legte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ihre Arbeit nieder, hier Straßenreiniger in München.
Auch am Mittwoch legte Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ihre Arbeit nieder, hier Straßenreiniger in München. © dpa

SPD und Gewerkschaft Verdi lehnen Vorstoß der Arbeitgeber ab.

Während in Deutschland eine neue Streikwelle droht, verhärten sich die Fronten zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. Der Arbeitgeberverband BDA will nun sogar in das Streikrecht eingreifen. Angesichts der Arbeitsniederlegung an den Flughäfen in der vergangenen Woche hatte Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter von „überzogenen Streikzielen“ geredet. Das Arbeitskampfrecht werde zunehmend unberechenbar, so Kampeter. Eine „gesetzliche Regelung“ sei überfällig.

Kampeter legte am Mittwoch nach – und erklärte, was dem Arbeitgeberverband vorschwebt. Besonders wichtig für eine gesetzliche Präzisierung des Arbeitskampfrechts seien Ankündigungsfristen bei Arbeitskampfmaßnahmen, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Wichtig sei auch die gesetzliche Verpflichtung einer Schlichtung vor Einleitung eines Arbeitskampfes. „Ebenso gehört dazu eine Klarstellung der zulässigen Mittel des Arbeitskampfs“, so Kampeter weiter. Gesetzlich solle verankert werden, dass Streik – aber auch die sogenannte Aussperrung – immer „nur das letzte Mittel in einer Tarifauseinandersetzung“ sein dürften.

„Unverhältnismäßige“ Streikmaßnahmen – dazu gehören aus BDA-Sicht die Warnstreiks an den Flughäfen oder die umfassenden Streiks, die bei der Post drohen – passen laut Kampeter nicht in die Zeit. „Wirtschaft und Gesellschaft stehen vor existentiellen Herausforderungen durch die Energiekrise“, sagt er. Das Weiterlaufen des öffentlichen Lebens ist ein Gebot der Stunde.“ Jüngste Ankündigungen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sehe der BDA höchst kritisch.

„Der Vorstoß der CDU-Mittelstandsunion und nun auch der BDA kommt alles andere als überraschend“, sagte der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke. „Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Arbeitgeber und ihre Unterstützer in der Union mit der Forderung kommen, das Streikrecht zu beschneiden.“ Die Forderung sei so abwegig wie irreführend: „Seit jeher bieten wir in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Krankenhäusern oder in der vergangenen Woche an einigen Flughäfen den Abschluss von Notdienstvereinbarungen an, um einen Mindestbetrieb sicherzustellen“, sagte Werneke.

„Die Möglichkeit zu streiken, ist für abhängig Beschäftigte der einzige Weg, ihre Interessen wirkungsvoll durchzusetzen“, so Werneke. Werde ihnen dieses Recht genommen, „verkommen Tarifverhandlungen zu kollektiver Bettelei.“ Das Streikrecht habe Verfassungsrang, sagte Werneke. „Es beschneiden zu wollen, ist ein Angriff auf das Grundgesetz. Deshalb: Hände weg vom Streikrecht!“

Die SPD-Fraktion im Bundestag stellt sich hinter die Streikenden. Die Forderung nach einer Einschränkung des Streikrechts sei völlig unangebracht, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt. „Wir stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die den Laden am Laufen halten.“

Am Mittwoch hatte in Potsdam die zweite Runde der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst begonnen. Verdi und der Beamtenbund DBB fordern 10,5 Prozent mehr Lohn, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.

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