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Einspruch gegen die Grundsteuer

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In Berlin wehren sich zwölf Prozent der Betroffenen gegen den Bescheid. Viele Menschen haben allerdings bislang nicht einmal ihre Erklärung beim Finanzamt abgegeben.

Auch zwei Monate nach Ablauf der Frist haben viele Eigentümer:innen von Immobilien ihre Grundsteuer-Erklärung noch nicht abgegeben. Wie die Finanzämter der Bundesländer auf Anfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) mitteilten, fehlt mancherorts noch jede vierte Rückmeldung. Die Behörden hatten alle Besitzer:innen von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen dazu aufgefordert, bis 31. Januar 2023 eine neue Grundsteuererklärung abzugeben.

Auf RND-Anfrage haben 15 der 16 Finanzministerien der Bundesländer die aktuellen Quoten mitgeteilt. Spitzenreiter bei den abgegebenen Erklärungen ist Hamburg. Hier haben lediglich acht Prozent der Grund- und Hausbesitzer:innen noch nichts eingereicht. Schlusslichter sind Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Dort hat fast jede und jeder Vierte dem Finanzamt noch nicht geantwortet. In Hessen haben 86 Prozent der Betroffenen ihre Erklärung abgegeben.

Was nun auf diejenigen zukommt, die die Frist Ende Januar verpasst haben, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Die allermeisten Finanzämter wollen zunächst nur ein Erinnerungsschreiben versenden. Auf Verspätungszuschläge oder Zwangsgelder wollen die meisten zunächst verzichten. Die Finanzämter betonen jedoch, dass die verpasste Frist nicht von der Pflicht zur Grundsteuererklärung befreit. „Wer der Erklärungspflicht nicht nachkommt, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung die nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg.

Ein ähnliches Vorgehen ab dem Sommer haben auch Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen angekündigt. Aber nicht alle Bundesländer wollen es bei einer Schätzung belassen. Schleswig-Holstein droht mit Geldstrafen: „Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Verspätungszuschläge von 25 Euro pro Monat oder Zwangsgelder von bis zu 25 000 Euro im Monat festzusetzen.“ Auch Niedersachsen kündigt eine monatliche Strafe von 25 Euro rückwirkend ab dem 1. Februar an.

Wer seine Grundsteuererklärung abgegeben hat, dem wurde unter Umständen schon ein neuer Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid zugestellt. Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden. In Mecklenburg-Vorpommern haben rund zehn Prozent, in Berlin sogar zwölf Prozent Einspruch eingelegt. In Hessen liegt die Einspruchsquote bislang nur bei zwei Prozent.

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