Die Frist läuft ab

Viele haben ihre Grundsteuererklärung noch immer nicht abgegeben – auch der Bund braucht offenbar länger.
Der Endspurt beginnt: Wenige Tage noch, dann muss die Grundsteuererklärung abgegeben sein. Stichtag ist der 31. Januar. Die ursprüngliche Frist, Ende Oktober 2022, wurde bereits verlängert. Allerdings lassen sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken offenbar Zeit.
Eine stichprobenartige Umfrage des RND ergab, dass in Hessen bislang 61 Prozent der Erklärungen abgegeben wurden. In Bayern lag die Quote bei 57 Prozent. Auch in Nordrhein-Westfalen bummeln die Eigentumsbesitzer noch: Bislang sind 54 Prozent der Erklärungen abgegeben worden, heißt es aus der dortigen Oberfinanzdirektion. In Niedersachsen lag die Quote zuletzt bei 61 Prozent.
„Es gibt noch viel Unsicherheit und offene Fragen“, sagt Florian Bauer, Immobilienökonom und Geschäftsführer von „Bauer Immobilien“. Er vermutet, dass sich die Abgabe auch deshalb verzögert. Verunsicherung gebe es beispielsweise mit Blick auf den Nießbrauch eines Grundstückes. Außerdem sei nicht allen bewusst, dass es bei der Grundsteuerklärung um die Eigentumsverhältnisse am 1. Januar 2022 geht. Bauer warnt davor, wegen solcher Unsicherheiten die Erklärung gar nicht erst einzureichen. „Man sollte auf jeden Fall zusehen, die Erklärung fristgerecht abzugeben“, so Bauer.
Die neue Grundsteuer soll ab 2025 erhoben werden. Hintergrund ist, dass die aktuelle Steuer auf Grundlage alter Daten berechnet wird. In Westdeutschland stammen sie aus dem Jahr 1964, in Ostdeutschland sogar von 1935. Allerdings haben sich seitdem die Grundstückswerte zum Teil massiv verändert. Das Bundesverfassungsgericht hatte deshalb eine Ungleichbehandlung festgestellt – und die Steuer einkassiert sowie eine Neuregelung gefordert.
Alexander Surminski, Geschäftsführer der Immobilienplattform „Immocation“, findet allerdings, dass es mehr Aufklärung zur neuen Grundsteuer hätte geben müssen. „Eigentümer wurden rückblickend betrachtet nicht ausreichend über die Datengenerierung zur Grundsteuererklärung informiert“, kritisiert er. „Wenn selbst Profis und auch Steuerberater verzweifeln, muss der Gesetzgeber eigentlich Wege zur Vereinfachung ebnen.“ Doch was, wenn die Frist gerissen wird? Im schlimmsten Fall drohen ein Verspätungszuschlag oder ein Zwangsgeld. Wer die Erklärung bis zum 31. Januar nicht abgibt, kann von den Behörden erst einmal erinnert oder auch gemahnt werden. Ist das erfolglos, erklärt eine Sprecherin der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, schätzt die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen. Dann können Verspätungszuschlag oder auch Zwangsgeld folgen.
Offenbar wird aber auch der Bund länger brauchen, die Erklärung für seine Liegenschaften abzugeben. Das geht aus einer Anfrage des CDU-Politikers Christoph Ploß hervor, die dem RND vorliegt. Zuerst hatte der „Spiegel“ berichtet. Ploß wollte wissen, für wie viele im Bundeseigentum befindlichen Immobilien der Bund eine Grundsteuererklärung abgegeben hat. Der überwiegende Teil der 26 000 Liegenschaften sei grundsteuerbefreit, heißt es in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Florian Toncar (FDP). Allerdings müsse für diese Grundstücke dennoch eine Grundsteuererklärung abgegeben werden.
Der Vertreter der Bundesregierung verweist auf den hohen Aufwand, weil es sich beispielsweise bei den wenigsten Immobilien um Standardimmobilien handele. „Die einzelne händische Einreichung der rund 26 000 Grundsteuererklärungen gegenüber einer Vielzahl verschiedener Finanzämter deutschlandweit wäre außerordentlich aufwendig und ineffizient“, so Toncar. Deshalb solle es eine IT-Lösung geben. Bis zum 31. März 2023 sollen die Meldungen über die steuerpflichtigen Liegenschaften und bis Ende September 2023 über sämtliche Liegenschaften abgeschlossen sein.
Bei der Opposition stößt der Vorgang auf Kritik. So sagte CDU-Politiker Ploß: „Den Bürgern eine viel zu knappe Frist aufzudrücken, die nicht einmal die eigene Verwaltung einhalten kann, ist eine Frechheit gegenüber den Eigenheimbesitzern in Deutschland.“