Deutschlandticket: Bundesregierung fährt weiter auf Sicht

Die Finanzierung des 49-Euro-Tickets soll laut Gesetzesentwurf zunächst nur bis 2025 stehen. Danach sei ein erneutes Verfahren erforderlich. Kritik kommt von Busunternehmen.
Die Bundesregierung will für das 49-Euro-Ticket von 2023 bis 2025 jährlich 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen und 2025 ein erneutes Gesetz zur Sicherung der Finanzierung auf den Weg bringen. Das geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Nach erfolgter Auswertung der verkehrlichen und finanziellen Auswirkungen des Deutschlandtickets 2024 sei im Jahr 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren erforderlich, heißt es darin. Auf der Grundlage solle die weitere Finanzierung des bundesweit gültigen Nahverkehrstickets dauerhaft gesichert werden, heißt es weiter. Die Bundesregierung stelle den Ländern für ein bundesweit gültiges Nahverkehrsticket 1,5 Milliarden Euro jeweils für die Jahre 2023 bis 2025 zusätzlich zur Verfügung, so der Entwurf.
Mit dem Deutschlandticket sollen Fahrgäste bundesweit den Regionalverkehr für 49 Euro im Monat nutzen können. Bund und Länder werden zusammen drei Milliarden Euro für das Ticket zur Verfügung stellen. Im Gesetzesentwurf ist als Startzeitpunkt der erste Mai angedacht. „Eine Nachschusspflicht des Bundes besteht nur für das Jahr 2023“, unterstreicht die Bundesregierung im Entwurf weiter für den Fall, dass die drei Milliarden nicht ausreichen werden.
Das sorgt für Kritik bei den Busunternehmen. „Wenn das Ticket auf Dauer angelegt sein soll, brauchen wir eine langfristige Finanzierungssicherheit und somit eine dauerhafte Nachschusspflicht von Bund und Ländern. Verkehre – also Buslinien – werden in Deutschland für acht bis zehn Jahre bestellt, nicht nur für wenige Jahre“, sagte Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (BDO), dem RND. „Das muss sich auch in der Finanzierungssicherheit widerspiegeln.“
Zudem fehlt noch die Zustimmung der EU zu den Ticketplänen, die eine beihilferechtliche Prüfung vornehmen muss. „Bevor die EU im Rahmen der beihilferechtlichen Prüfung dem 49-Euro-Ticket nicht zustimmt, können die Verkehrsunternehmen es auch nicht umsetzen“, warnte BDO-Chefin Leonard. „Wenn die EU ablehnt, sind die Unternehmen nämlich rückzahlungspflichtig.“
Sie kritisierte weiter, dass der Bund den Tarif – der eigentlich in den Kommunen geregelt wird – nun nicht vorgibt wie beim 9-Euro-Ticket. „Der Bund hat eine Chance vertan, in dem er die Tarifvorgabe an die Länder abgewälzt hat“, sagte die Verbandsfunktionärin. Die Bundesregierung dürfe sich nicht aus der Verantwortung stehlen, den Tarif auch vorzugeben, sonst werde das Ticket nicht funktionieren. Das hätte auch mit Blick auf das EU-Beihilferecht viel mehr Sicherheit gegeben.“ Leonard befürchtet einen „Flickenteppich“. Nun müsse jedes Land die Tarifvorgaben machen. „Eine Einführung des 49-Euro-Ticket zum 1. Mai ist damit unrealistisch“, sagte sie.
Der Entwurf muss zunächst im Kabinett beschlossen werden und dann durch den Bundestag gehen. Ende März soll nach Plänen der Ampelregierung der Bundesrat den Entwurf behandeln.