Corona in Hessen: Welche Regeln jetzt im Fitnessstudio gelten

Bisher wurden zahlreiche Corona-Lockerungen beschlossen: Die Fitnessstudios dürfen weiterhin geöffnet bleiben – es gelten aber bestimmte Regeln.
Frankfurt – Die Corona*-Pandemie schränkt das gesellschaftliche Leben weiterhin ein. Mit steigender Impfquote treten jedoch Lockerungen in verschiedenen Bereichen in Kraft. Unter anderem deshalb hat die hessische Landesregierung am Dienstag neue Corona-Regeln vorgestellt.
Aus diesen Corona-Regeln geht hervor, dass die Fitnessstudios in Hessen* weiterhin geöffnet bleiben dürfen. Dafür gelten bestimmte Regeln – ein Überblick.
Corona in Hessen: Diese Regeln gelten in Fitnessstudios
- Freizeit- und Amateursport ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen erlaubt
- Fitnessstudios dürfen in Hessen geöffnet bleiben
- Trainierende müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
- Keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (während des Aufenthalts)
- Keine Pflicht für vorherige Terminvergabe
- Es wird kein Negativtest verlangt
Corona in Hessen: Inzidenz bleibt entscheidend
Bei der Vorstellung der neuen Corona-Regeln sprach sich Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir weiterhin für die Abstands- und Hygienekonzepte aus. Obwohl laut Al-Wazir das Leben für Geimpfte und Genesene „deutlich einfacher“ werden solle, würde die Inzidenz weiterhin ein wichtiger Indikator bleiben.
Ab einer Inzidenz von 35 soll die 3G-Regel künftig nicht mehr nur in der Innengastronomie und bei größeren Zusammenkünften gelten, sondern auch in „Innenräumen aller Kultur- und Freizeiteinrichtungen und Sportstätten sowie körpernaher Dienstleistungen.“ Ab einer Inzidenz von 50 gilt für Veranstaltungen ab 25 Personen, dass diese in Außenbereichen genehmigungsfrei und in Innenräumen mit bis zu 250 Gästen durchführbar sind. Bisher waren in Innenräumen lediglich 100 Gäste erlaubt.
Wichtig dabei: Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit. (Yasemin Kamisli) *fnp.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.