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Streit um Suspendierungen

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Von: Danijel Majic

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Das hessische Innenministerium in Wiesbaden.
Das hessische Innenministerium in Wiesbaden. © imago stock&people

Das hessische Innenministerium überprüft mutmaßliche Kontakte zweier Mitarbeiter des Deradikalisierungsprojekts Violence Prevention Network in die islamistische Szene.

Nach der Suspendierung zweier hessischer Mitarbeiter des Violence Prevention Networks (VPN) ist ein heftiger Streit um die Angemessenheit dieser Maßnahme entbrannt. Am Wochenende war durch einen Bericht des Hessischen Rundfunks bekannt geworden, dass zwei Mitarbeiter des Netzwerks, das muslimische Jugendliche betreut, die bereits radikalisiert sind oder in radikale Zusammenhänge abzugleiten drohen, vorläufig von ihren Pflichten entbunden wurden. Hintergrund sind Vorwürfe, wonach die beiden Mitarbeiter Kontakte in die extremistische Szene unterhalten haben sollen. Das hessische Innenministerium, das die Beratungsstelle finanziert, hatte am 21. Februar verfügt, beide Mitarbeiter zu suspendieren, bis die Vorwürfe überprüft sind.

VPN-Geschäftsführer Thomas Mücke sprach gegenüber der FR von „umfangreichen Fragestellungen, die geklärt werden müssen“. Details wollte er nicht nennen. Nach Informationen der FR soll eine Mitarbeiterin aus Darmstadt, die dort einem islamischen Frauenverein vorsteht, gemeinsame Veranstaltungen mit einem salafistisch beeinflussten Verein organisiert haben. Dem zweiten suspendierten VPN-Mitarbeiter wird die Teilnahme an einer Konferenz des umstrittenen Geistlichen Abdallah ibn Baiya in Abu Dhabi im Dezember 2016 vorgehalten. Ibn Baiya ist für seine Fatwa gegen die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) bekannt. Kritiker werfen ihm jedoch eine fundamentalistische Islamauslegung und Sympathien für Terrorgruppen wie die Hamas vor. Zudem hatte er sich bei der UN für eine Kriminalisierung von Blasphemie eingesetzt.

Dass Mitarbeiter des VPN mit extremistischen Gruppierungen in Kontakt kommen, ist allerdings Teil des Konzepts. Das Netzwerk verfolgt einen „nicht konfrontativen Ansatz“. Mitarbeiter suchen offen die Diskussion mit Muslimen, die ihrer Meinung nach Gefahr laufen, sich zu radikalisieren. Es gehe darum, „für die eigene Position zu werben“, betont Thomas Mücke. Von außen betrachtet, könne dies manchmal missverständlich anmuten.

Wichtig sei daher die Haltung der Mitarbeiter. Diese sei bei den beiden Suspendierten aus seiner Sicht eindeutig: „Beide bekennen sich klar zu den Menschenrechten und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung“, so Mücke. Zu einer ähnlichen Einschätzung scheint zunächst auch das beim Innenministerium angesiedelte Hessische Kompetenzzentrum gegen Extremismus gekommen zu sein. Im Januar waren die Betroffenen zu möglichen Verbindungen in die islamistische Szene befragt worden. Beide hätten sich von extremistischem Gedankengut distanziert. Zudem hätten sie dargelegt, dass die ihnen vorgehaltenen Kontakte außerhalb ihrer Tätigkeit für das VPN erfolgten. Im Rahmen der Überprüfung seien jedoch „neue Vorfälle bekannt geworden“, die nun ihrereseits überprüft würden, heißt es in einer Stellungnahme des Innenministeriums.

In den sozialen Netzwerken ist derweil ein Streit darüber entbrannt, inwiefern das Vorgehen der Behörden angemessen ist. Beklagt wird, dass jedwede konservative Islamauslegung mittlerweile kriminalisiert werde. Der Zorn aus dem Umfeld der beiden betroffenen Mitarbeiter richtet sich aber nicht in erster Linie gegen die hessischen Behörden.

Im Mittelpunkt der Kritik steht die Bloggerin und Islamismus-Expertin Sigrid Herrmann-Marschall. Sie hatte die Kontakte der beiden Mitarbeiter öffentlich gemacht und kritisiert. Bei Facebook wird ihr nun vorgeworfen, einen „privaten Verfassungsschutz“ zu betreiben und konservative Muslime zu diffamieren. Ihre Kritiker gehen davon aus, dass Herrmann-Marschalls Hinweise zur Überprüfung und Suspendierung der beiden Mitarbeiter geführt haben. „Man überschätzt gnadenlos meinen Einfluss“, sagt Herrmann-Marschall dazu. Sie wisse nicht, ob die von ihr angeführten Belege in den aktuellen Fällen vom Innenministerium aufgegriffen wurden.

Wie lange die Überprüfung der beiden VPN-Mitarbeiter dauern wird, ist unklar. „Sollten sich im Rahmen der Überprüfung der Mitarbeiter Zweifel oder Zuwiderhandlungen, etwa in Form von verfassungsfeindlichen Bestrebungen jeglicher Art, ergeben, wird seitens VPN das Arbeitsverhältnis unverzüglich gekündigt sowie notfalls konsequent der Gerichtsweg beschritten“, erklärte das Innenministerium.

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