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Staatsanwaltschaft Frankfurt erhebt Anklage wegen rechter Chats

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Von: Georg Leppert

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Die Angeschuldigten arbeiteten im ersten Polizeirevier in Frankfurt.
Die Angeschuldigten arbeiteten im ersten Polizeirevier in Frankfurt. © Rolf Oeser

Die Ermittlungen gegen fünf Polizeikräfte aus Frankfurt sind abgeschlossen. In dem Prozess geht es auch um die berufliche Zukunft der Beamten.

Frankfurt – Im Skandal um rechtsextreme Chatgruppen hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen vier Polizisten und eine Polizistin erhoben. Ihnen werden zahlreiche Tatbestände vorgeworfen – etwa Volksverhetzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beschimpfung von religiösen Gemeinschaften.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt wird es auch darum gehen, ob die Angeklagten weiterhin als Polizist:innen arbeiten dürfen. Derzeit sind sie von ihren Dienstgeschäften befreit. Sollten sie zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt werden, verlören sie ihren Beamtenstatus und ihre Pensionsansprüche und müssten aus dem Polizeidienst ausscheiden.

Polizeiskandal in Frankfurt: Hitler-Bilder in rechten Chatgruppen

Die Beschuldigten im Alter von 31 bis 37 Jahren wurden zuletzt im 1. Polizeirevier auf der Zeil eingesetzt. Nach Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft gehörten sie einer im Oktober 2014 gegründeten Chatgruppe namens „Itiotentreff“ an. „Diese soll in erster Linie das Teilen von rechtsextremistischen, rassistischen, antisemitischen und menschenverachtenden Inhalten in Form von Bild- und Videosequenzen zum Gegenstand gehabt haben“, teilte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Montag mit.

Konkret geht es um 102 Fälle zwischen 2014 und 2018, in denen in die Chatgruppe Darstellungen von Adolf Hitler und Hakenkreuze eingestellt wurden. Auch weitere nationalsozialistische Symbole und Verharmlosungen des Holocausts finden sich im Chat. Ferner wurden Menschen mit Behinderung, Migrant:innen, Homosexuelle sowie Juden und Muslime verächtlich gemacht und verleumdet, so die Staatsanwaltschaft.

Rechte Chatgruppen bei Frankfurter Polizei – auch pornografische Inhalte gefunden

Außerdem sollen die fünf Polizist:innen sowie eine ebenfalls angeklagte Lebensgefährtin eines der Beamten Fotos und Videos mit pornografischen und gewaltverherrlichenden Inhalten geteilt haben. Die Bilder luden die Angeschuldigten aus sozialen Netzwerken herunter oder bekamen sie von Dritten zugeschickt. „Bei der Einstellung soll ihnen bewusst gewesen sein, dass diese strafrechtlich relevanten Inhalte regelmäßig auch chatgruppenfremden Personen zur Verfügung gestellt wurden“, so die Staatsanwaltschaft. In unterschiedlichen Konstellationen sollen die Angeschuldigten auch in anderen Chatgruppen mit bis zu 28 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aktiv gewesen sein.

Auf die Chatgruppe stieß die Staatsanwaltschaft im Jahr 2018 bei Ermittlungen gegen den „NSU 2.0“. Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz hatte ein Drohfax mit dem Kürzel zugeschickt bekommen. Später folgten weitere Schreiben an Politiker:innen und Künstler:innen. Die Adresse von Basay-Yildiz war von einem Rechner im 1. Polizeirevier abgefragt worden. Eingeloggt war an dem Tag die Polizistin, die nun wegen der Mitgliedschaft in der Chatgruppe angeklagt ist. Der Umgang mit den Daten der Frankfurter Anwältin sei aber nicht Teil der Anklage, sondern Gegenstand gesonderter Ermittlungen, sagte Niesen auf Anfrage der FR. (Georg Leppert)

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