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E-Scooter in Frankfurt: Neue Regelung funktioniert noch nicht

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Von: Florian Leclerc

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E-Scooter parken, wo sie nicht parken sollen, an der Mannheimer Straße / Baseler Straße, gegenüber vom offiziellen Parkplatz. privat
E-Scooter parken, wo sie nicht parken sollen, an der Mannheimer Straße / Baseler Straße, gegenüber vom offiziellen Parkplatz. privat © Privat

Die E-Scooter lassen sich in Frankfurt trotz Satzung auch nahe der Parkplätze abstellen - das zeigt ein Selbstversuch.

Vor einem Monat hat die Stadt Frankfurt den ersten Parkplatz für E-Scooter markiert. Er ist an der Baseler Straße direkt am Bistro König Grill, wo am Freitagnachmittag Menschen sitzen und Döner verspeisen.

E-Scooter sind auf dem langen Parkplatz vor dem Bistro nicht geparkt. Dafür steht ein E-Scooter ein paar Meter vor dem Parkplatz, ein anderer ein paar Meter dahinter. Auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite, an der Ecke zur Mannheimer Straße, sind etliche E-Scooter zu sehen.

Satzung gibt es seit Anfang April

Aber wie kann das sein? Die Stadt hatte Anfang April in einer Satzung festgelegt, dass im Radius von 100 Metern um die Parkplätze keine E-Scooter abgegeben werden können. Möglicherweise stehen die E-Scooter ja schon seit mehr als vier Wochen an diesem Ort? Also folgt ein Selbstversuch.

Fünf Apps werden mit LTE-Empfang auf das Handy geladen, fünfmal werden Kreditkartendaten angegeben. Fünf Mal scannt die Kamera des Handys den Code auf dem E-Scooter ein - und die Fahrt beginnt.

Und siehe da: Die Fahrt enden in fünf Fällen völlig problemlos an der Mannheimer Straße Ecke Baseler Straße. Das ist einen Steinwurf von dem offiziellen Parkplatz entfernt, mitten in dem 100-Meter-Radius. Das geht bei allen Anbietern so: Volt, Voi, Tier, Lime und Bird.

Suche nach Stellplätzen schwierig

Freitagsnachmittags um vier endet der Selbstversuch - um diese Zeit ist es nicht mehr selbstverständlich, einen zuständigen Referenten zu erreichen, aber Walter Wulfila, Büroleiter im Verkehrsdezernat von Stefan Majer, reagiert sofort auf die Mail und meldet sich. „Wenn das Geofencing nicht funktioniert, gehen wir dem natürlich nach“, kündigt er an. Die Stadt markiere die Parkplätze für E-Scooter ja nicht zum Spaß. Allein die Suche nach geeigneten Abstellflächen sei enorm schwierig. Bei fünf Anbietern und je drei E-Scootern pro Firma müsse jeder Parkplatz etwa 15 Meter lang sein.

Solche Flächen müsse man in der Stadt erstmal finden. Parkplätze seien bislang an der Baseler Straße und an der Berliner Straße eingerichtet worden. Darüber hinaus seien an Windmühlstraße, der Moselstraße und der Münchener Straße weitere Parkplätze vorgesehen. Auch die nördlichen Zeil-Nebenstraßen habe die Verwaltung schon in Augenschein genommen. Künftig soll ein Gebiet zwischen Alleenring, Südbahnhof, Hauptbahnhof und Senckenberganlage mit Parkplätzen für E-Scooter ausgestattet werden.

Das Halteverbot für E-Scooter gilt auch in Fußgängerzonen, auf Mainbrücken und Straßenbrücken, an Straßenbegleitgrün, in Parks und Grünanlagen, in Wald-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten, auf Spielplätzen und Friedhöfen. Auf Gehwegen müssen 1,50 Meter frei bleiben. Radwege, Zebrastreifen oder Einfahrten dürfen nicht zugeparkt werden.

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