Schrottautos am Straßenrand

Wird ein Wagen ohne Nummernschild entdeckt, beginnt ein langer Weg bis zur Entsorgung
Sie stehen ohne Kennzeichen oder ohne TÜV am Straßenrand, mit einem roten Aufkleber am Seitenfenster: Schrottautos, die einfach zurückgelassen wurden. Und dann passiert erst einmal lange nichts. Gefühlt jedenfalls. Ärgerlich ist das vor allem für Anwohner:innen und alle, die einen Parkplatz suchen. Doch bis die Stadt ein solches Geisterauto entsorgen kann, ist es ein weiter Weg. Geht beim Ordnungsamt ein Hinweis dazu ein, gibt es diesen weiter an das Straßenverkehrsamt. Rund 2500 Hinweise waren es allein im vergangenen Jahr in Frankfurt.
Und: Geisterauto ist nicht gleich Geisterauto: „Wir müssen unterscheiden“, sagt Dorothee Allekotte. Sie leitet im Straßenverkehrsamt die Abteilung Verkehrsangelegenheiten. „Unverzüglich abgeschleppt werden Fahrzeuge, von denen eine Gefahr ausgeht.“ Also wenn sie eingeschlagene Scheiben haben, Öl ausläuft oder Ähnliches. Auch verkehrsgefährdend abgestellte Autos werden abgeschleppt und anschließend kostenpflichtig verwahrt. Das Abschleppen kostet 100 Euro, die Aufbewahrung 8,50 Euro pro Tag. Die Kosten tragen die Halter:innen, falls sie ermittelt werden, oder die Stadt. Bei 130 Fahrzeugen war das im vergangenen Jahr der Fall.
Falls Autos am Straßenrand stehen, keine Gefahr darstellen und auch sonst kein Rechtsverstoß vorliegt, wird nicht sofort abgeschleppt. Denn dies stelle „einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Eigentumsrechte dar“, sagt Allekotte. In diesen Fällen beginnt dann das „gestreckte Verfahren“: Die Stadt ermittelt die Besitzverhältnisse, um Halter oder Halterin zu informieren und diesen eine Frist zu setzen, das Auto zu beseitigen. Doch sie zu finden, ist oft nicht einfach, denn nicht zugelassene Fahrzeuge haben keine Nummernschilder mehr.
Die Ermittler:innen aus dem Straßenverkehrsamt – die auch den Wert des Autos überschlägig schätzen – müssen an die Fahrzeug-Ident-Nummern kommen, oft angebracht auf Schildern im Motorraum. Anhand dieser Nummern lässt sich dann ermitteln, wem das Auto zuletzt gehörte. Mit der komplizierten Ermittlung der Eigentumsverhältnisse geht zumeist eine lange Bearbeitungszeit einher. Besonders, wenn die letzten Halter:innen angäben, dass Fahrzeug ins Ausland verkauft zu haben, erläutert Allekotte. Dann hat die Stadtverwaltung nur noch die Möglichkeit, die neuen Halter:innen anzuschreiben. Oft kommt keine Antwort. Und dann?
Die Stadt werde künftig in einem solchen Fall nur noch ein einziges Mal versuchen, die ausländischen Halter:innen zu kontaktieren. „Ist das nicht erfolgreich, schleppen wir ab“, sagt die Abteilungsleiterin. Sie hofft, die Schrottautos auf diese Weise schneller vom Straßenrand zu bekommen. Generell gebe es „Schwerpunkte“, an denen besonders viele Geisterautos zu finden seien. Derzeit etwa in der Fintschstraße, wo elf Autos mit roten Aufklebern stehen. Auch die Lärchenstraße und die Eichenstraße in Griesheim sind betroffen, ferner der Nieder Kirchweg.
Auffällig oft fänden sich Geisterautos in der Nähe von Autohändlern, hat Allekotte beobachtet. Und ebenso oft gelte: Kaum ist ein Schrottauto weg, steht schon das nächste an seiner Stelle.
Kann niemand ermittelt werden oder hat das Auto nur noch einen Schätzwert geringer als 1000 Euro, kann das Straßenverkehrsamt das Fahrzeug abschleppen und verschrotten. Die Verschrottung ist in diesem Fall für die Stadt (beziehungsweise die Halter:innen) kostenlos. Nur die Abschleppkosten von etwa 100 Euro fallen an. Ebenso verhält es sich, wenn Halter:innen angeschrieben wurden und innerhalb der gesetzten Frist von vier Wochen nicht reagieren. Auch dann kann die Behörde das Fahrzeug entfernen und verschrotten lassen.