Roger Waters in Frankfurt: Stadt und Land prüfen Rechtsmittel

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts darf der Sänger am 28. Mai in der Festhalle auftreten. Bleibt es dabei?
Können die Stadt Frankfurt und das Land Hessen das Konzert von Roger Waters in der Festhalle doch noch juristisch verhindern? Nach dem am Montag veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsgerichts, wonach der Pink-Floyd-Gründer am 28. Mai in Frankfurt spielen darf, wird in den sozialen Netzwerken über diese Frage diskutiert.
„Ab in die nächste Instanz“, schreibt etwa die Stadtverordnete Jutta Ditfurth (Ökolinx) auf Twitter. Andere halten eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof für Geldverschwendung, da sie nur eine Bestätigung des ersten Beschlusses erwarten.
Roger-Waters-Konzert: Stadt und Land prüfen Gerichtsbeschluss
„Wir bedauern, dass das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt ist, da wir nach wie vor den Auftritt von Roger Waters für eine schwere Belastung halten“, sagte Kämmerer Bastian Bergerhoff (Grüne) am Dienstag. Ob die Stadt und das Land, die gemeinsam Gesellschafter der Messe sind, gegen den Beschluss vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen, stehe noch nicht fest. „Gegenwärtig werten wir den Beschluss und die Begründung aus“, sagte Bergerhoff.
Stadt und Land hatten argumentiert, bei Waters’ Konzert seien israelfeindliche Äußerungen zu erwarten. Waters sei immer wieder durch antisemitische Verschwörungstheorien aufgefallen. Das Verwaltungsgericht war dem nicht gefolgt. Das Konzert sei von der Kunstfreiheit gedeckt. Teile der Bühnenshow könnten zwar als besonders geschmacklos angesehen werden. Das habe aber das Gericht nicht zu überprüfen.
Unterdessen verlangt Jutta Ditfurth, die vor Gericht gescheiterte Begründung zu lesen, mit der die Messe das Konzert abgesagt hatte. Ihr Verdacht: Die Argumentation von Stadt und Land, war „schlampig, angreifbar und unvollständig“.