Rechtswidriger Angriff auf Reporter

Die Polizei hätte bei der Blockupy-Demonstration im Juni 2013 kein Pfefferspray gegen einen Journalisten einsetzen dürfen. Das entscheidet das Frankfurter Verwaltungsgericht. Die Kosten des Verfahrens müssen sich der Kläger und das Land Hessen teilen.
Der Einsatz von Pfefferspray gegen einen Journalisten während der Blockupy-Demonstration am 1. Juni vergangenen Jahres war rechtswidrig. Das hat das Frankfurter Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Geklagt hatte ein freier Reporter aus Rheinland-Pfalz, der wie viele andere Medienvertreter an diesem Tag von der Demonstration des linken Blockupy-Bündnisses berichten wollte.
Als Einsatzhundertschaften der Polizei in der Hofstraße in den Aufzug eindrangen, um den „antikapitalistischen Block“ einzukesseln, war der Journalist von einer Ladung Pfefferspray im Gesicht getroffen worden. Daraufhin war er kollabiert, musste am Rande des Polizeikessels von Sanitätern versorgt und schließlich zur weiteren Behandlung in die Uniklinik gebracht werden.
Zu Beginn der Verhandlung wurden Fotos und Videos gezeigt, mit denen die Polizei ihren damaligen Einsatz dokumentiert hatte. Auf dem Material, das von einer Hundertschaft der Kölner Bereitschaftspolizei stammt, war zu erkennen, wie behelmte Polizisten von zwei Seiten unter Einsatz von Faustschlägen und Pfefferspray in die Demonstration vordringen. Man konnte auch den Journalisten sehen, der zu diesem Zeitpunkt zwischen anderen Medienvertretern vor dem „antikapitalistischen Block“ stand. Danach war zu erkennen, wie aus Richtung der Untermainbrücke heranstürmende Beamte ihn unvermittelt mit Pfefferspray besprühen und er daraufhin ins Taumeln gerät.
Der Reporter selbst sagte zum Vorsitzenden Richter Rainald Gerster, er habe in diesem Moment das Transparent des „antikapitalistischen Blocks“ fotografiert und sei durch eine graue Weste mit der Aufschrift „Presse“ klar als Journalist zu erkennen gewesen. Gerster sagte daraufhin, aufgrund des Bildmaterials stelle sich in der Tat die Frage, „wie dieses Vorgehen hier zu rechtfertigen ist“ – zumal der Kläger keinen Anlass zu dem Pfefferspray-Einsatz geboten habe. Der Vertreter des Journalisten, der Hannoveraner Rechtsanwalt Paulo Dias, betonte, das Vorgehen der Beamten sei schwere Körperverletzung im Amt – aufgrund fehlender Kennzeichnung seien die Verantwortlichen aber wohl nicht mehr zu identifizieren.
Ein Vertreter des beklagten Polizeipräsidiums Frankfurt räumte ein, die Polizisten hätten ohne Frage „vorschnell“ Pfefferspray versprüht. „Das ist ein bedauerlicher Einzelfall“, sagte er. Dem Antrag, das Versprühen des Reizstoffes als rechtswidrig einzuschätzen, widersprach er nicht.
Kontrovers wurde dagegen im Anschluss die Frage diskutiert, ob Polizisten auch den Kontakt zwischen dem Reporter und seinem Anwalt erschwert hätten. Rechtsanwalt Dias hatte angegeben, ohne Begründung von Beamten daran gehindert worden zu sein, zu seinem Mandanten zu gelangen, als dieser hinter einer Polizeikette von Sanitätern versorgt wurde. Richter Gerster gab zu bedenken, dass der Anspruch, dass ein Anwalt in so einer Lage zu seinem Mandanten gelassen werde, rechtlich nur schwer zu begründen sei.
In seinem Urteil stellte der Richter entsprechend fest, dass der Einsatz des Pfeffersprays rechtswidrig war, die Klage in Bezug auf das „Zugangsverbot“ zum Anwalt aber ansonsten zurückgewiesen werde. Die Kosten des Verfahrens müssen sich der Kläger und das Land Hessen teilen.
Rechtsanwalt Dias sage nach dem Urteil, er sei zwar erfreut, aber nicht überrascht. „Die Beweislage war erdrückend“, sagte er. Der betroffene Reporter sagte der Frankfurter Rundschau, jedes andere Urteil zum Pfefferspray-Einsatz hätte ihn „extrem entsetzt“. Die Erlebnisse des Tages verfolgten ihn als Trauma bis heute. „Es ist nicht so, dass ich das einfach abschütteln könnte.“