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Rechte und Pflichten eines Stadtoberhaupts

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Von: Timur Tinç, Georg Leppert

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Am Sonntag wird in Frankfurt ein neues Stadtoberhaupt gewählt.
Am Sonntag wird in Frankfurt ein neues Stadtoberhaupt gewählt. © Oeser

Wie viel Macht hat eine oder ein OB eigentlich? Und bis wann ist die Briefwahl möglich? Die FR beantwortet die wichtigsten Fragen zur Abstimmung am 5. März.

Welche Aufgaben hat ein Oberbürgermeister oder eine Oberbürgermeisterin in Hessen?

Der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin steht dem Magistrat vor und hat als Mitglied volles Stimmrecht. Er oder sie bereitet die Beschlüsse des Magistrats vor und führt sie aus. Das Stadtoberhaupt ist Dienstvorgesetzte:r der Beschäftigten in der gesamten Verwaltung, beaufsichtigt die Geschäfte und muss für einen geregelten Ablauf sorgen.

Ist das alles?

Das Stadtoberhaupt ist in erster Linie oberster Repräsentant oder oberste Repräsentantin. Natürlich hat jede:r eine Agenda und setzt Themenschwerpunkte unter anderem mit öffentlichen Auftritten. Die Entscheidungen treffen aber letztlich die Stadtverordneten und der Magistrat. Dringlichkeitsentscheidungen können nur gemeinsam mit dem Stadtoberhaupt, herbeigeführt werden.

Gibt es ein Vetorecht?

Etwas Ähnliches. Verletzt ein Beschluss des Magistrats das Recht, so hat der oder die OB sogar die Pflicht zu widersprechen. Er oder sie kann auch Widerspruch gegen einen Beschluss einlegen wenn das Wohl der Gemeinde gefährdet ist. Der Widerspruch hat allerdings nur aufschiebende Wirkung. Bestätigt der Magistrat seinen Beschluss in einer neuen Sitzung, ist er bindend.

Was kann das Stadtoberhaupt alleine entscheiden?

Ein:e Oberbürgermeister:in kann die Dezernate verteilen und sich Ressorts auch selbst zuordnen. Als Stadtoberhaupt, das nicht Teil der Koalition im Römer ist, kann man diese vor sich hertreiben und Stadträtinnen und Stadträte in gewisser Weise entmachten. Das hat Peter Feldmann in seiner ersten Amtszeit (2012 bis 2018) nach einem Jahr gemacht und die damalige schwarz-grüne Koalition geärgert. Stadträte aus dem Magistrat werfen kann ein:e Oberbürgermeister:in hingegen nicht, denn sie wurden ja von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Wer darf an der Wahl teilnehmen?

Alle, die einen deutschen Pass oder den eines EU-Mitgliedstaates haben und das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben sowie seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag den Hauptwohnsitz in Frankfurt haben. Das sind rund 512 000 der insgesamt 764 000 Einwohner:innen.

Wer wird gewählt?

20 Kandidatinnen und Kandidaten stehen zur Wahl. So viele wie noch nie bei einer OB-Wahl in Frankfurt.

Wann wird gewählt?

Die Wahllokale öffnen am Sonntag, 5. März, um 8 Uhr und sind bis 18 Uhr geöffnet.

Bis wann kann man Briefwahl beantragen?

Das Beantragen der Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 3. März um 13 Uhr möglich. Man kann sie auch persönlich im Briefwahllokal in der Stiftstraße 29 abholen. Am Donnerstag hat es von 10 bis 18 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet. In dem Briefwahllokal kann man auch direkt seine Stimme abgeben.

Wo kann man die Briefe außer bei der Post noch einwerfen?

Der Wahlbrief kann auch kurzfristig am 4. und 5. März bis 18 Uhr in die Hausbriefkästen der Bürgerämter eingeworfen werden. Das sind: Wahlamt, Zeil 3; Zentrales Bürgeramt, Lange Straße 25-27; Briefwahllokal, Stiftstraße 29, und das Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14. Stimmzettel, die nach Sonntag, 18 Uhr, beim Amt ankommen, werden nicht mehr gezählt. Auch das Argument, dass die Post ungewöhnlich lange gebraucht hat, zählt nicht.

Wann steht das Wahlergebnis fest?

Am Sonntag wird es bereits gegen 18.45 Uhr erste Resultate geben. Zwischen 19.30 und 20 Uhr sollten belastbare Zahlen vorliegen. Das offizielle Wahlergebnis wird am Donnerstag verkündet. Wenn niemand der Kandidierenden die absolute Mehrheit erreicht, wird es am 26. März eine Stichwahl zwischen den zwei geben, die die meisten Stimmen im ersten Wahlgang geholt haben.

Mit welcher Wahlbeteiligung wird gerechnet?

Die Beteiligung an Direktwahlen zur Oberbürgermeister:in ist in Großstädten traditionell recht niedrig. 2018 lag sie in Frankfurt bei 37,6 Prozent. Zur Stichwahl, in der sich Peter Feldmann (SPD) gegen Bernadette Weyland (CDU) durchsetzte, gingen sogar nur 30,2 Prozent der Wahlberechtigten.

Liegt die Zahl diesmal höher?

Zumindest nennt das Bürgeramt Statistik und Wahlen am Dienstagnachmittag Zahlen, die darauf schließen lassen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten 98 960 Frankfurter:innen Briefwahl beantragt. Das sind 19,3 Prozent der Wahlberechtigten. Rund 67 000 von ihnen haben den ausgefüllten Stimmzettel auch schon zurückgeschickt. Eine Woche vor der OB-Wahl 2018 hatten nur rund 50 000 Menschen Briefwahl beantragt. Allerdings geht der Trend seit Jahren ganz verstärkt zu mehr Briefwählerinnen und -wählern.

Zusammengestellt von Timur Tinç und Georg Leppert

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