Prozess vor Landgericht Frankfurt Badle bestreitet Untreue
Angeklagter Oberstaatsanwalt will seine Arbeit „auf Vertrauensbasis“ erledigt haben
Im Prozess gegen Alexander Badle hat der suspendierte Oberstaatsanwalt den Anklagevorwurf der Untreue erneut bestritten. Er habe nicht gewusst, dass von der Gutachterfirma medi-transparent auch „Luftleistungen“ abgerechnet wurden, sagte Badle am Mittwoch im Landgericht. Er selbst sei in einigen Verfahren über die Höhe der aufgelaufenen Gutachter-Kosten überrascht gewesen.
Dem 55-Jährigen wird Bestechlichkeit in über 100 Fällen und besonders schwere Untreue vorgeworfen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll er Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen unnötig aufgebläht haben und zusätzliche Gutachter-Kosten produziert haben, um davon finanziell zu partizipieren. Die Kosten dafür blieben zu einem Großteil an der Staatskasse hängen, da die meisten Verfahren letztlich eingestellt wurden.
Badle hatte den Vorwurf der Untreue schon in der vergangenen Woche über eine Einlassung seiner Rechtsanwälte überwiegend bestritten. Am Mittwoch räumte er ein, leichte Tätigkeiten wie Kopieren seien mit seinem Wissen als Gutachter-Kosten abgerechnet worden. Auch bei der Erstellung der Anklagen hätten die Beschäftigten der von ihm mitinitiierten medi-transparent geholfen. Er selbst habe den „Rohentwurf“ der Anklageschrift verfasst, medi-transparent habe die Entwürfe vervollständigt und etwa mit den Beweismitteln ergänzt. Auf die Nachfrage der Staatsanwaltschaft, ob er sich bewusst gewesen sei, dass er damit den Beschuldigten Kosten auferlege, die diese nicht hätten tragen müssen, antwortete Badle mit „ja“.
Die Befragung Badles und die Vernehmung einer Justizfachangestellten zu Beginn des Prozesstages veranschaulichten einmal mehr, wie lax die Kostenkontrolle bei der Generalstaatsanwaltschaft, aber auch bei einzelnen Staatsanwaltschaften gehandhabt wurde. Eine Beamtin der Staatsanwaltschaft Fulda, die seit 2014 mit der Prüfung von Rechnungen der medi-transparent betraut war, sagte aus, ihr sei aufgefallen, dass die Rechnungen, die von der Staatsanwaltschaft Fulda zu tragen waren, hoch gewesen seien. Sie habe aber keine sachliche Prüfung durchführen können, da sie nur die Rechnungen, aber keine Akten gehabt habe. Als sie dies bei Badle telefonisch moniert habe, gab dieser der Zeugin zufolge an, die Akten seien zu umfangreich zum Verschicken, die sachliche Prüfung würde er übernehmen. „Ich hatte schon ein komisches Gefühl“, so die 31-Jährige. Sie habe dem Oberstaatsanwalt aber vertraut.
Badle selbst gab an, der Umfang der Gutachtertätigkeiten von medi-transparent sei ihm über den Kopf gewachsen: „Bei zeitweise 2000 abgerechneten Stunden pro Monat habe ich mich außerstande gesehen, das zu überprüfen.“ Die Zusammenarbeit seiner Behörde mit dem Unternehmen medi-transparent sei „auf Vertrauensbasis“ erfolgt.