Prozess im Frankfurter Landgericht: Tochter mit Nachtmilch vergiftet
Vor dem Landgericht beginnt der Mordprozess gegen eine wohl heillos überforderte Mutter
Es ist eine besonders grausige Mordanklage, die am Freitagmorgen vor dem Landgericht verlesen wird. Eine 29 Jahre alte Mutter muss sich dort wegen des Mordes an ihrer ein Jahr und sieben Monate alten Tochter verantworten.
Sie soll am Abend des 16. Dezember 2021 in der Wohnung in Bonames, die sie zusammen mit ihrem Lebensgefährten und den beiden Töchtern bewohnte, dem Kind ein starkes Sedativum in die Nachtmilch getan haben, das selbst für Erwachsene nicht ungefährlich ist, für Kinder aber tödlich sein kann. So wie in diesem Fall.
Als sie am frühen Morgen, so die Anklage, den Tod des Kindes festgestellt habe, habe sie die mittlere Schublade der Kinderkommode leer geräumt und dann die Kommode auf den leblosen Körper gekippt. Dies tat sie nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft, um den Eindruck zu erwecken, das Kind sei in der Nacht beim Spielen in die Schublade geklettert, die Kommode sei dabei umgekippt, was zu tödlichen Verletzungen geführt habe. Erst danach rief sie laut um Hilfe, der Lebensgefährte wählte den Notruf, aber für jegliche Hilfe war es da schon zu spät.
Die Geschichte vom Unfall erschien erst einmal glaubhaft. Erst Monate nach dem Tod wurden im Körper des Kindes Rückstände der Medikamente gefunden, die Mutter wurde im Mai vergangenen Jahres festgenommen und sitzt seitdem in U-Haft.
Offenbar hatte sie ihr Kind schon davor über einen längeren Zeitraum mit Medikamenten ruhigzustellen versucht. Das Kind war wohl äußerst lebhaft und tobte auch nachts durch die Wohnung, was den gesunden Schlaf des Vaters nicht beeinträchtigte, den der Mutter, die als Vollzeitkraft in einer Bäckerei arbeitete, aber schon.
Als Mordmerkmal sieht die Staatsanwaltschaft Heimtücke, weil das Kind bei der Einnahme der Milch arglos gewesen sei, was freilich auch in der Natur eines Kleinkinds liegt. Gefühlskalt ist die Frau jedenfalls nicht, die Tränen, die sie während der Verlesung der Anklage vergoss, wirkten nicht gekünstelt. Es kann gut sein, dass sie mit ihrer Rolle völlig überfordert war.
Der Vorsitzende Richter Jörn Immerschmitt wies zu Prozessbeginn darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht komme - es müsse geklärt werden, ob die Frau sich über die tödliche Wirkung der Medikamente im Klaren gewesen sei.
Die Schwurgerichtskammer hat bislang fünf Verhandlungstage terminiert und plant eine Urteilsverkündung für den 21. März.