So funktioniert die Briefwahl bei der OB-Wahl in Frankfurt

Frankfurt wählt im März ein neues Stadtoberhaupt, unter anderem per Briefwahl: Alle Informationen zur OB-Wahl 2023 im kompakten Überblick.
Frankfurt – Am 5. März 2023 findet die OB-Wahl in Frankfurt statt. Eine neue Oberbürgermeisterin beziehungsweise ein neuer Oberbürgermeister wird gewählt. Zur Wahl stehen 20 Kandidatinnen und Kandidaten, ein Höchststand – zum Vergleich: Im Jahr 2018 traten lediglich zwölf Kandidatinnen und Kandidaten zur OB-Wahl in Frankfurt an.
Briefwahl bei der OB-Wahl 2023 in Frankfurt: Beantragung, Frist und Stichwahl
Gewählt werden kann entweder in insgesamt 376 Wahllokalen oder per Briefwahl. Dafür ist allerdings die Beantragung der entsprechenden Unterlagen notwendig. Grundlage dessen ist die Wahlbenachrichtigung, welche von der Stadt Frankfurt an die Bürgerinnen und Bürger verschickt wird. Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen für die OB-Wahl in Frankfurt gibt es vier Möglichkeiten:
- Online-Antrag über QR-Code: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist laut Angaben der Stadt Frankfurt ein QR-Code abgebildet. Wer den QR-Code mit seinem Smartphone scannt, gelangt direkt zum Online-Antrag für die Briefwahlunterlagen der OB-Wahl 2023.
- Online-Antrag auf Website: Ab dem 16. Januar ist es möglich, Briefwahlunterlagen der OB-Wahl in Frankfurt direkt über eine Website der Stadt Frankfurt zu beantragen.
- Antrag über Wahlbenachrichtigung: Die Briefwahlunterlagen der OB-Wahl können auch „auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und postalisch versandt werden“, teilt die Stadt mit. „Auch Fax und E-Mail sind möglich, hierfür sind Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift notwendig. Eine telefonische Beantragung hingegen ist rechtlich nicht zulässig“, heißt es in einer Pressemitteilung.
- Grundsätzlich werden die Briefwahlunterlagen für die OB-Wahl ab dem 23. Januar verschickt.
- Antrag im Briefwahllokal: Ab dem 23. Januar können Briefwahlunterlagen für die OB-Wahl auch im Briefwahllokal beantragt werden. Es befindet sich in der Stiftstraße 29, nahe des Eschenheimer Turms.
Die Stadt Frankfurt empfiehlt den Antrag auf Briefwahlunterlagen bis spätestens 22. Februar zu stellen, um für den postalischen Rückversand entsprechend Zeit einzuplanen. Zentrale Frist für die Beantragung ist allerdings der 3. März, 13.00 Uhr.
Falls das Ergebnis der OB-Wahl in Frankfurt am 5. März uneindeutig sein sollte, kommt es zu einer Stichwahl am 26. März. „Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Wahl am 5. März 2023 ist es grundsätzlich möglich, gleichzeitig auch Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl mit zu beantragen“, teilt die Stadt diesbezüglich mit.
OB-Wahl in Frankfurt: Das sind die Kandidaten
20 Kandidatinnen und Kandidaten treten am 5. März in Frankfurt an. Unter den Parteilosen sind ein paar bekannte Namen.

(tu)