- 0 Kommentare
- Weitere
Justiz
Mehr Platz fürs Aktenstudium
- vonHanning Voigtsschließen
Unternehmen müssen bei der Einsicht in Geschäftsunterlagen die Pandemielage bedenken. Das Oberlandesgericht Frankfurt verhängt gegen eine Firma ein Zwangsgeld von 5000 Euro.
Wegen der aktuellen Coronavirus-Pandemie braucht es auch bei der simplen Einsicht von Geschäftsunterlagen ein Hygienekonzept und ausreichend Platz, um Mindestabstände einhalten zu können. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt Anfang Dezember entschieden.
In dem Fall war ein Unternehmen vom Landgericht Frankfurt dazu verurteilt worden, einem Gesellschafter Einblick in Handelsbücher und andere Unterlagen zu gewähren. Mitte Mai überließ die Firma dem Gesellschafter dafür einen nur 13 Quadratmeter großen Kellerraum, der zudem nur eingeschränkt gelüftet werden konnte. Die Unterlagen befanden sich in mehr als zehn gestapelten Kartons. Der Gesellschafter brach den Termin daraufhin ab, weil die Bedingungen aus seiner Sicht unzumutbar waren – und das Landgericht verhängte ein Zwangsgeld von 5000 Euro gegen das verurteilte Unternehmen.
Die darauf folgende Beschwerde der Firma beim Oberlandesgericht hatte keinen Erfolg. Das Unternehmen habe seine Verpflichtung nicht erfüllt, Einsicht in die Akten zu gewähren, entschied das Gericht. In Anbetracht der im Mai herrschenden Pandemielage hätte ein geeigneter Ort zur Verfügung gestellt werden müssen. Da kein anderes Hygienekonzept vorgelegen habe, hätten andere, zur Not externe, Räume angeboten werden müssen, um etwa das Einhalten eines Mindestabstands von eineinhalb Metern möglich zu machen, den das Robert-Koch-Institut empfiehlt.
Weil das Studium der Akten sicherlich länger gedauert hätte, wäre auch das Tragen einer Mund-Nase-Maske keine Alternative für den Gesundheitsschutz gewesen, so das Oberlandesgericht. Angesichts der Pandemie sei das Suchen geeigneter Räume für das Unternehmen auch zumutbar gewesen.