Mehr Geld für Tageseltern in Frankfurt

Zwei Sonderzahlungen als Inflationsausgleich soll es für Tagesfamilien geben, aber im Ausschuss gibt es Protest.
Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) will beim Inflationsausgleich für Tagespflegefamilien nachbessern. Zwei statt einer Sonderzahlung sollen die Tageseltern nun in diesem Jahr bekommen. In jedem Halbjahr soll es 300 Euro pro Monat für jedes betreute Kind geben. Wer drei Kinder betreut erhält daher in diesem Jahr 1800 Euro, bei fünf gibt es 3000 Euro. Das verkündete Weber am Montag im Bildungsausschuss.
In den Ausschuss waren auch an die 50 Tagespflegepersonen gekommen. Ihnen war das nicht genug. „Das ist ein Anfang“, sagte Tagesmutter Angela Röhring. Aber es bedeute nur eine Erhöhung von 50 Euro im Monat pro Kind. Doch gerade in Frankfurt seien die Lebenshaltungskosten hoch, die Sachkostenpauschale müsste erhöht werden.
Tagesmutter Lisanne Bezler setzte sich zudem dafür ein, dass die Degression sofort abgeschafft wird – das bedeutet die gleiche Entlohnung der Tageseltern auch für die Betreuung des vierten und fünften Kindes. Derzeit wird im Dezernat eine Satzung erarbeitet, in der die Arbeit der Tagesfamilien geregelt wird. Sie soll Anfang 2024 in Kraft treten und finanzielle Verbesserung bringen. Etwa durch Wegfall der Degression und Bezahlung der Vor- und Nachbereitungszeit. „Es ist eine echte Reform der Finanzierung der Kindertagespflege“, sagte Weber. Statt zwölf Millionen würden im Haushalt 2024 17 Millionen für Tagesfamilien eingestellt.
Für die Tageseltern sollte die Degression aber nicht erst 2024 wegfallen. Durch sie würde es bis zu 1000 Euro brutto im Monat weniger geben, sagte Bezler. Die Stadtverordneten unterstützten die Tageseltern. „Warum warten bis nächstes Jahr?“, fragte Sara Steinhardt (CDU) genauso wie Dominike Pauli (Linke) und Julia Frank (Grüne). Die Antwort von Weber: Im Juni wolle sie sich mit Vertreter:innen der Tagespflege zusammensetzen, damit weitere Vorschläge in die Satzung eingearbeitet werden könnten. „Und dann dauert der Weg durch die Gremien erfahrungsgemäß so lange.“ Denn die Satzung muss von den Stadtverordneten beschlossen werden. Um die Zeit zu überbrücken, bis die Satzung in Kraft tritt, gebe es die Sonderzahlung.