Unerlaubte Sondernutzung: Letzte Andenken an die Wahl Frankfurt
Noch immer hängen Plakate der OB-Wahl an Laternenmasten in Frankfurt – das wird für die Parteien bald teuer.
Frankfurt – Es sind keine einfachen Tage für die grüne Basis. Erst erzielt die OB-Kandidatin der Partei, Manuela Rottmann, zwar ein respektables Ergebnis, scheitert aber trotzdem im ersten Wahlgang. Und nun müssen die Grünen auch noch Plakate abhängen – und nicht gerade wenige.
Rund 6000 Stück hatte die Partei aufgehängt, wie Geschäftsführerin Natalie Becker berichtet. Oder besser gesagt: Hatte die Partei zum großen Teil von einem Dienstleister aufhängen lassen. Das Problem: Laut Becker wurde das Unternehmen von einer heftigen Krankheitswelle heimgesucht. Mit der Folge, dass viele Plakate von Rottmann in den vergangenen Tagen hängen geblieben sind. Vor kurzem hat der Vorstand die Mitglieder gebeten, doch bitte selbst zur Schere zu greifen und die Motive zu entsorgen.

Auch von SPD-Kandidat und Wahlsieger Mike Josef und seinem knapp unterlegen Kontrahenten Uwe Becker (CDU) finden sich zumindest noch vereinzelt Motive im Stadtbild, wie Leserinnen und Leser der FR berichten. Allzu lange sollten die Botschaften, auf denen sich Becker als „der Bessere“ bezeichnet und Josef eine Milliarde Euro für den Bau von Schulen und Kitas verspricht aber nicht mehr hängen bleiben. Sonst wird es teuer für die Parteien.
Wahlplakate in Frankfurt: Noch gibt es Kulanz
Denn wie das Amt für Straßenbau und Erschließung am Dienstag auf FR-Anfrage mitteilte, ist die Frist zum Abhängen der Wahlplakate abgelaufen. Sie endete am Ostersonntag, also genau zwei Wochen nach der Stichwahl – wobei dieser Termin auch für die Kandidatinnen und Kandidaten galt, die bereits im ersten Durchgang ausgeschieden waren.
Wegen der Osterfeiertage gewähre die Behörde den Parteien und Einzelbewerber:innen noch etwas Kulanz, erklärte Amtsleiterin Michaela Kraft. Doch nach drei oder vier Tagen – sprich zum Ende der Woche – sollten keine Plakate mehr im Straßenbild zu sehen sein. Andernfalls handele es sich um eine unerlaubte Sondernutzung. Die Kosten dafür belaufen sich auf 15 Euro pro Plakat und Tag. Hinzu komme eine einmalige Verwaltungsgebühr von 150 Euro, erläuterte Kraft.
Das Geld könne das Amt aber nur einfordern, wenn sich die unerlaubte Nutzung beweisen lasse, wenn also Bürger:innen den Standort nennen und ein Foto liefern könnten. Das Straßenbauamt lasse die Plakate dann entfernen. (Georg Leppert)