Landgericht Frankfurt: Badle ist voll schuldfähig

Gutachterin sieht keinen Zusammenhang zwischen Kindheit und angeklagten Taten gegen den suspendierten Oberstaatsanwalt.
Die Sache ging verblüffend schnell über die Bühne. Seit Beginn des Korruptionsprozesses gegen den suspendierten Oberstaatsanwalt Alexander Badle im Januar saß Angelika Marc im Saal und schrieb fleißig mit. Die Psychiaterin sollte einschätzen, ob der Angeklagte voll schuldfähig ist. Am Mittwoch nun erstattete die Oberärztin aus der Forensischen Psychiatrie in Haina ihr Gutachten und machte es kurz und bündig: Der Angeklagte sei voll schuldfähig.
Psychiatrische Gutachten sind in Wirtschaftsstrafverfahren eher unüblich, doch die Kammer wollte wohl auf Nummer sicher gehen. In seiner Aussage zu Prozessbeginn hatte Badle über seine zerrüttete Kindheit mit einem Aufenthalt im Kinderheim in den ersten beiden Lebensjahren und sexuellen Übergriffen durch den Vater in der Schulzeit berichtet. Erstmals darüber gesprochen habe er in der Zeit seiner ersten Untersuchungshaft mit dem Anstaltspsychologen.
Die Verteidigung legte nahe, dass die zerrüttete Kindheit Auswirkungen auf den späteren Werdegang des Juristen gehabt haben könnte und sich möglicherweise strafmildernd auf das Urteil auswirken könnte. Dies verneinte die Psychiaterin. Im Tatzeitraum habe bei Badle keine psychische Erkrankung vorgelegen, aus forensisch-psychiatrischer Sicht sei er voll schuldfähig.
Die erfahrene Gutachterin ließ der Verteidigung nicht mal das „Schlupfloch“ einer Depression, wie sie der Anstaltspsychologe gesehen hatte. Badle habe allenfalls nach seiner Inhaftierung Anzeichen einer Depression gehabt, nicht jedoch im Tatzeitraum bis 2019. Da Badle sich in der Phase nach seiner zwischenzeitlichen Freilassung um den Verkauf seiner Immobilien und den Besuch einer Selbsthilfegruppe gekümmert habe, könne es sich ohnehin lediglich um eine leichte Depression gehandelt haben, so Gutachterin Marc. Sie hatte den Angeklagten im November 2022 in der Justizvollzugsanstalt im rheinland-pfälzischen Wöllstein für fünf Stunden zu seinem Leben befragt.
Ihr Vortrag am Mittwoch dauerte keine zehn Minuten. Für die Psychiaterin aus Haina ist der Prozess damit beendet, sie packte schnurstracks ihre Sachen und verließ den Saal. Für alle anderen Prozessbeteiligten geht die Verhandlung weiter. Allerdings erst nach einer dreiwöchigen Pause. Im Mai hat die Kammer dann noch vier Verhandlungstage anberaumt, von denen einer für die Urteilsverkündung gegen Badle vorgesehen ist.