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Gericht
Tod wegen Klopfgeräuschen
- vonStefan Behrschließen
In Frankfurt beginnt der Prozess gegen einen 66-Jährigen, der seinen Nachbarn erstochen haben soll. Vor Gericht fällt der Angeklagte mit diffusen Äußerungen auf.
Die Anklage lautet auf Totschlag. Laut ihr schnappt sich der heute 66-jährige Dieter B. am Abend des 5. Juli 2019 ein Küchenmesser und sucht in einem Bornheimer Mehrfamilienhaus seinen Nachbarn treppauf heim, mit dem ihn eine „mehrere Jahre andauernde Streitigkeit wegen Lärmbelästigung“ verbindet. Er schlägt und tritt gegen die Tür des 70-Jährigen, der diese schließlich mit einem Werkzeughammer gewappnet öffnet. Es kommt zum Kampf, in dessen Verlauf B. dem Nachbarn das Küchenmesser in die Brust sticht. Der schließt sich daraufhin schwer verletzt in seiner Wohnung ein und verblutet im Badezimmer, wo ihn die Mitarbeiterin eines Pflegedienstes am folgenden Morgen findet.
B. geht an den Kiosk, „ein, zwei Bier trinken“, so erinnert er sich auf der Anklagebank. Zur Beruhigung. Denn zuvor habe er den Nachbarn, den er persönlich gar nicht gekannt habe, darüber informiert, dass das laute Klopfen mit einem Werkzeughammer gegen dessen Fußboden beziehungsweise seine Decke seine Gemütsruhe störe. Der Nachbar habe ihn darauf mit ebenjenem Hammer bedroht und zu Boden gestoßen. Erstochen aber habe er ihn nicht, nicht einmal ein Messer dabeigehabt, „ein Gauner bin ich schon ein bisschen, aber keiner, der Leute umbringt!“. Das müsse ein anderer später in der Wohnung des Nachbarn getan haben. Wie das Blut des Nachbarn auf ein in seiner Küche sichergestelltes Messer kommt, kann B. sich nicht erklären.
Dieter B. macht es der Großen Strafkammer nicht leicht. Seine Zeitangaben sind mitunter etwas diffus: „Ich glaube, das war mittags oder abends. Abends oder so.“ „Ich bin immer nüchtern!“, stellt B. klar, obwohl einige als Zeug:innen geladene Polizist:innen ihn von manch fidelem Einsatz als „dem Alkohol zugeneigt“ kennen. Der 66-Jährige erscheint mit Rollator und einem prall gefüllten Säcklein attestierter Gebrechen vor dem Landgericht, scheint aber dennoch immer mittenmang zu sein, wo’s gilt. Der mehrfach wegen Körperverletzung Vorbestrafte erscheint auch mit einem veritablen Veilchen, das er sich zwei Abende zuvor bei einer Keilerei im Männerwohnheim abgeholt hat.
Es gibt einen Moment am ersten Verhandlungstag, in dem man erahnen kann, dass wohl auch Verzweiflung als Motiv der Bluttat infrage kommt. Es existieren Tonaufzeichnungen zweier Anrufe vom Tatabend. B. hatte zweimal den Notruf gewählt, seine komplette Krankenakte verlesen und die Schuld für diese seinem Nachbarn gegeben, der wieder mal wie ein Irrer mit dem Hammer die Decke behämmere. Als auch beim zweiten Mal seine Gesprächspartnerin darauf beharrt, B. müsse die zuständige Wache anrufen, und deren Telefonnummer nennt, bittet B. die Beamtin, kurz innezuhalten, die müsse er sich notieren. „I wo“, lacht die freundliche Polizistin, „das ist eine ganz kurze Nummer, die können Sie sich merken“ und diktiert ungerührt weiter. Ab diesem Moment wird B. von einem rund eine Minute andauernden Hust- und Tobsuchtsanfall geschüttelt, der in den geröchelten Wörtern „Ne, ich geh’ jetzt hoch, ich hab’ keinen Bock mehr!“ kulminiert.
Die Polizei war übrigens am selben Abend doch noch mal kurz da und hat beim Nachbarn wegen der Ruhestörung geklingelt. Aber der hat nicht aufgemacht.
Der Prozess wird fortgesetzt.