Landgericht Frankfurt: Moderate Haftstrafe für Badle gefordert
Oberstaatsanwalt Badle soll wegen Untreue und Bestechlichkeit für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.
Die Besonderheit dieses Verfahrens spiegelt sich auch in der Länge des Plädoyers wider. Fast dreieinhalb Stunden trug die Staatsanwaltschaft am Freitag vor dem Frankfurter Landgericht vor, warum einer der ihren für mehrere Jahre ins Gefängnis soll. Der Angeklagte Alexander Badle habe sich der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit und der gewerbsmäßigen Untreue in 55 Fällen schuldig gemacht. Oberstaatsanwalt Michael Loer bescheinigte seinem Ex-Kollegen „ein erhebliches Maß an krimineller Energie“ und „reichlich Chuzpe“.
Badle hatte als noch junger Staatsanwalt eine bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Einheit zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen aufgebaut. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass Badle bereits 2005 die Gründung der Gutachter-Firma Medi-Transparent mitinitierte, um Geld in die eigene Tasche zu wirtschaften. Von den Gewinnen der Firma habe er zunächst ein Drittel und ab 2016 zwei Drittel erhalten. Sein mitangeklagter ehemaliger Schulfreund Bernhard A. soll ihm im nicht verjährten Tatzeitraum von 2015 bis 2019 in 62 Fällen rund 250 000 Euro zugeschanzt haben. Das Geld hob Badle mit einer eigens für ihn ausgestellten EC-Karte an Automaten an der Alten Oper und an der Konstablerwache ab. Von einer zweiten Firma, die von Badle mit der Aufbereitung digitaler Daten beauftragt war, forderte Badle ab 2014 einen Euro Schmiergeld pro abgerechneter Stunde. Im nichts rechtsverjährten Zeitraum soll Badle so mindestens 66 000 Euro erhalten haben.
Für Amtsträger wie den Oberstaatsanwalt wiegt der Vorwurf der Untreue besonders schwer. Daher verwandte die Staatsanwaltschaft am Freitag viel Zeit darauf herauszuarbeiten, dass der Vorwurf auch tatsächlich zutreffend sei. Denn dafür müsse der Angeklagte ein erhebliches Vermögen betreut haben. Dies sei bei dem 55-Jährigen eindeutig erfüllt. Schließlich sei dem Land Hessen durch Badles Machenschaften ein Schaden in Millionenhöhe entstanden. So habe der Angeklagte Tätigkeiten der Gutachterfirma bewusst überhöht abrechnen lassen oder gar Gutachten in Auftrag gegeben, wo dies gar nicht notwendig war. Besonders dreist war dabei, dass die Firma Medi-Transparent auch mit der Erstellung von Anklageschriften beauftragt wurde - „der ureigensten Aufgabe eines Staatsanwalts“, wie Loer monierte.
Neben dem beträchtlichen finanziellen Verlust habe Badle der hessischen Justiz auch einen „hohen immatriellen Schaden“ zugefügt und einen hohen Vertrauensverlust der Bevölkerung in die hessische Justiz verursacht. Dass die geforderte Haftstrafe mit siebeneinhalb Jahren vergleichsweise moderat ausfiel, hänge damit zusammen, dass Badle seinen Machenschaften weitgehend ungestört nachgehen konnte, da es seinerzeit bei der Generalstaatsanwaltschaft kaum Kontrollmechanismen gegeben habe. Für den mitangeklagten A. forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren.